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Schulartübergreifende FörderprogrammeFörderung Schülerbegegnungen mit Staaten Mittel- und Osteuropas

Was wird gefördert?

Förderung von Schülerbegegnungen mit Staaten Mittel- und Osteuropas. Gefördert werden Reise- und Fahrtkosten. Die Aufenthaltskosten im jeweiligen Gastland werden auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit von den Gastfamilien übernommen.

Förderung aus dem Landesjugendplan (LJP) bzw. im Falle Polens durch das Externer Link:Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) möglich. Die Abrechnung der Schülerzuschüsse erfolgt dezentral in den einzelnen Regierungspräsidien.

Zielsetzung:

Völkerverständigung, Partnerschaftliche Beziehungen

Wer kann einen Antrag stellen?

Für den deutsch-polnischen Schüleraustausch beträgt das Mindestalter der Schülerinnen und Schüler 12 Jahre, für alle anderen Länder kann der Antrag ab der 8. Klasse gestellt werden.

Kontakt

​Regierungspräsidium Stuttgart  

Christina Eidher-Scorza
0711 904-17134
E-Mail senden

Regierungspräsidium Karlsruhe

Karina Werli
0721 926-4484
E-Mail senden

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 71

Sandra Feisst
0761 208-6100
E-Mail senden

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 71

Waltraud Dattler
07071 757-2169
E-Mail senden