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Verbraucherinsolvenzverfahren - Landesförderung für Schuldnerberatungsstellen

Kontakt

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 23

Nicole Mohr
07071 757-3809
nicole.mohr@rpt.bwl.de

Schuldnerberatungsstellen können zur teilweisen Abdeckung ihrer Aufwendungen im außergerichtlichen Einigungsversuch Landesfördermittel beantragen, die als Fallpauschale gewährt werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Schuldnerberatungsstellen in Baden-Württemberg.