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Förderung der Jugenderholung

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 23

Herta Schenker
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Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 23

Cindy Witzemann
0721 926-3184
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Regierungspräsidium Freiburg

Referat 23

Susanne Radetzky
0761 208-4602
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Regierungspräsidium Tübingen

Referat 23

Nicole Mohr
07071 757-3809
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Was wird gefördert?

  • Jugenderholungsmaßnahmen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus finanziell schwächer gestellten Familien,
  • die Beschäftigung von pädagogischen Betreuerinnen und Betreuern bei diesen Maßnahmen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Anerkannte Träger der außerschulischen Jugendarbeit nach § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII i. V. m. §§ 2, 4 und 12 des JGB, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie nach Maßgabe des Staatshaushaltsplanes Baden-Württemberg sonstige Träger.

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Förderung nach dem Jugendbildungsgesetz (JBG) und dem Landesjugendplan (LJP) Baden-Württemberg

Jugendbildungsgesetz

Onlineportal der Jugendarbeit in Baden-Württemberg mit Formularen, Richtlinien und Arbeitshilfen zum Landesjugendplan