Finanzielle Unterstützung für Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im Ländlichen Raum
Was wird gefördert?
Auf Grundlage der Fördergrundsätze werden gefördert: Investitionskosten, Eigenleistungen, Ingenieurleistungen und satzungsgemäße Klär- und Kanalbeiträge. Nähere Regelungen, Fördervoraussetzungen, Höchstsätze und Förderhöhe sind den Fördergrundsätzen zu entnehmen.
Zielsetzung
Ziel ist es, derzeit dezentral entsorgte Anwesen (i. d. R. nicht ordnungsgemäß entsorgte Anwesen) an die öffentliche Kanalisation anzuschließen oder, falls ein Anschluss nicht vertretbar ist, eine Kleinkläranlage, deren Verfahren dem Stand der Technik entspricht, zu erstellen. Die Antragsteller werden aufgrund ihrer besonderen örtlichen Situation finanziell unterstützt.
Wer kann einen Antrag stellen?
Anträge sind bei den unteren Wasserbehörden zu stellen. Untere Wasserbehörde ist entweder das Landratsamt oder das Bürgermeisteramt des Stadtkreises. Details zur Förderung entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Dokument „Finanzielle Unterstützung für Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum“ von Januar 2023.
Weitere Informationen
Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im Ländlichen RaumKontakt
Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im Ländlichen Raum Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 52
Matthias Rimek
0711 904-15204
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Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 52
Gabriela Lindörfer
0721 926-7469
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Regierungspräsidium Freiburg
Referat 52
Michael Fackler
0761 208-4247
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Regierungspräsidium Tübingen
Referat 54.3
Bernd Becht
07071 757-177637
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Stephanie Halm
07071 757-177714
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