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Landwirtschaft und FischereiWeinbau

Baden-Württemberg ist das Bundesland mit der zweitgrößten Rebfläche in Deutschland. Derzeit werden ca. 27.100 Hektar von Winzerinnen und Winzern bzw. Weingärtnerinnen und Weingärtnern bewirtschaftet. Die Regierungspräsidien (RPen) nehmen in der Förderung, Beratung, Verwaltung und Kontrolle dieser Rebflächen vielfältige Aufgaben wahr.

Zu den Aufgaben der Regierungspräsidien gehören neben der Betreuung von Förderverfahren auf EU- und Landesebene wie z. B. das Struktur- und Qualitätsprogramm im Weinbau (SQW), die Steillagenförderung/Einschienenzahnradbahn, Rebenpflanzgutanerkennung und die Überwachung der Anbauregelungen.



Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten für die Rebflächen im Regierungsbezirk Tübingen:

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist auch für die Rebflächen im Regierungsbezirk Tübingen zuständig, soweit diese nicht im Anbaugebiet Baden / nicht in der g. U. Baden* liegen.

Das Regierungspräsidium Freiburg ist auch für die Rebflächen im Regierungsbezirk Tübingen zuständig, soweit diese im Anbaugebiet Baden / in der g. U. Baden* liegen.
* g. U. = geschützte Ursprungsbzeichnung

Klassifizierung von Keltertraubensorten

Klassifizierung von Keltertraubensorten

Mit der Änderung von Weingesetz und Weinverordnung im Jahr 2021 wurde auch die Klassifizierung von Keltertraubensorten geändert.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) führt aktuell eine Liste mit Keltertraubensorten, die zur Weinherstellung zugelassen (klassifiziert) sind. Der Anbau dieser Rebsorten ist – in Verbindung mit einer Pflanzgenehmigung – in ganz Deutschland und damit auch in Baden-Württemberg möglich.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Keltertraubensorten, die zur Weinherstellung zugelassen sind (BLE-Liste)

Bei Interesse an der Anpflanzung von Rebsorten, die nicht in der BLE-Liste aufgeführt sind (Versuchsanbau), wenden Sie sich bitte an die weinbaukarteiführenden Stellen (LVWO Weinsberg bzw. WBI Freiburg).

Service und Downloads

Der folgende Antrag ist online ausfüllbar. Beim Ausdrucken sind auch Einzelseiten möglich. Den Antrag bitte unterschrieben an das zuständige Regierungspräsidium zurückschicken:

Antrag auf Übertragung oder Verlängerung einer Pflanzgenehmigung (ehemals Antrag auf Wiederbepflanzung) (pdf)

Übersicht Wiederbepflanzungsverfahren Zeitablauf (pdf)

Die Förderung der Erschließung von Weinbergen durch Einschienenzahnradbahnen oder ähnliche Anlagen in Weinbau-Steillagen dient dazu, die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit des landwirtschaftlichen Betriebes, insbesondere durch Senkung der Produktionskosten in abgegrenzten Weinbau-Steillagen, zu verbessern und alte historische Kulturlandschaften zu pflegen und zu erhalten. 

Den Antrag zur Gewährung von Zuschüssen für die Erschließung von Weinbergen durch Einschienenzahnradbahnen in Weinbau-Steillagen sowie die relevante Verwaltungsvorschrift finden Sie hier:

Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses zur Erstellung von Einschienenzahnradbahnen oder ähnlichen Anlagen in Weinbausteillagen (pdf, 19 KB)

Landesrecht BW: Verwaltungsvorschrift Steillagenweinbau

Die Anerkennungsstellen für Rebenpflanzgut haben ihren Sitz bei den Regierungspräsidien. Sie sind zuständig für die Durchführung der Rebenpflanzgut-Verordnung, für die Registrierung von Rebenpflanzgut erzeugenden Betrieben und für die Erteilung von Pflanzenpässen an diese Betriebe.

Die Vorschriften garantieren eine hohe Leistungsfähigkeit der Reben, eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Winzerbetriebe. Sie beinhalten die Feldbesichtigung der Vermehrungsanlagen und die Begehung der Rebschulen im Sommer und enden mit der Beschaffenheitsprüfung der Edelreiser, Unterlagen und Pfropfreben im Winter. 

Die Grundlagen finden sich in der Rebenpflanzgut-Verordnung:

Rebenpflanzgut-Verordnung