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Wirtschaftsordnung und KontrolleProstituiertenschutz

Die Referate 22 sind zuständige Fachaufsichtsbehörde für den gewerblichen Teil des Prostituiertenschutzgesetzes. Sie entscheiden auch über Widersprüche in diesem Bereich (z. B. wegen Ablehnung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes).

Die Gesundheitsberatung obliegt den Gesundheitsämtern bzw. deren übergeordneten Stellen.

Die Fachaufsicht über die Gesundheitsämter im Bereich des Prostituiertenschutzes wird von den Referaten 25 wahrgenommen. Beim Regierungspräsidium Stuttgart ist dies hingegen das Referat 94.1

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Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 22
Stadtsanierung, Baurecht, Denkmalschutz

​​Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 22
Stadtsanierung, Wirtschaftsförderung, Gewerberecht, Preisrecht

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 22
Stadtsanierung, Wirtschaftsförderung, Gewerberecht und Preisrecht

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 22
Stadtsanierung, Wirtschaftsförderung, Gewerberecht, Preisrecht