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Gesetzlicher Mutterschutz

Schwangeren und Stillenden ist eine verantwortbare Arbeit zu ermöglichen. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) enthält Vorschriften, um diese Bedingungen zu schaffen. Die körperliche und psychische Gesundheit der Frauen und deren ungeborenen Kindern soll geschützt sein. Zudem gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Die Fachgruppen für Mutterschutz in den Regierungspräsidien unterstützen die Einhaltung der Rechte und Pflichten.

Aufgaben als Aufsichtsbehörde

Wir beraten und unterstützen

  • Schwangere und Stillende an ihrem Arbeitsplatz
  • Arbeitgebende
  • Schulen und weitere Ausbildungsstätten

Wir bewilligen nach Prüfung Anträge auf … 

  • Nachtarbeit für Schwangere und Stillende
  • Kündigung von Schwangeren
  • Mehrarbeit
     

Mutterschutzrecht: Häufig nachgefragt

Schwangere oder Stillende melden

Arbeitgebende müssen schwangere Arbeitnehmerinnen so schnell wie möglich dem zuständigen Regierungspräsidium melden. Stillende müssen nur dann gemeldet werden, wenn die Mitteilung der Schwangerschaft nicht möglich war (z. B. wenn das Arbeitsverhältnis erst nach Schwangerschaft begonnen hat).

Benachrichtigungsformular Mutterschutz (pdf) per E-Mail / Fax / Post
Onlineformular Mutterschutz

Welches Regierungspräsidium ist für mich zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort, an dem die Schwangere oder Stillende arbeitet.

Landkreise

Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, 
Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall

Stadtkreise

Heilbronn, Stuttgart

Ansprechpersonen im Regierungspräsidium Stuttgart

Landkreise

Calw, Enzkreis, Freudenstadt, Karlsruhe, Neckar-Odenwald-Kreis, Rastatt, Rhein-Neckar-Kreis

Stadtkreise

Baden-Baden, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim

Ansprechpersonen im Regierungspräsidium Karlsruhe

Landkreise

Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Konstanz, Lörrach, Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis

Stadtkreis

Freiburg

Ansprechpersonen im Regierungspräsidium Freiburg

Landkreise

Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Zollernalbkreis)

Stadtkreis

Ulm

Ansprechpersonen im Regierungspräsidium Tübingen

Sie haben Fragen zum gesetzlichen Mutterschutz?

Fahren Sie mit dem Cursor über die Karte, damit die Stadt- und Landkreise sichtbar werden. Zur zuständigen Ansprechperson gelangen Sie, indem Sie auf den Stadt- oder Landkreis klicken, in dem die Schwangere/Stillende arbeitet.

Weitere Angebote

Kontakt

​Regierungspräsidium Stuttgart

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​Regierungspräsidium Tübingen

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