Gesetzlicher Mutterschutz
Schwangeren und Stillenden ist eine verantwortbare Arbeit zu ermöglichen. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) enthält Vorschriften, um diese Bedingungen zu schaffen. Die körperliche und psychische Gesundheit der Frauen und deren ungeborenen Kindern soll geschützt sein. Zudem gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Die Fachgruppen für Mutterschutz in den Regierungsbehörden unterstützen die Einhaltung der Rechte und Pflichten.
Aufgaben als Aufsichtsbehörde
Wir beraten und unterstützen
- Schwangere und Stillende an ihrem Arbeitsplatz
- Arbeitgebende
- Schulen und weitere Ausbildungsstätten
Wir bewilligen nach Prüfung Anträge auf …
- Nachtarbeit für Schwangere und Stillende
- Kündigung von Schwangeren
- Mehrarbeit
Schwangere oder Stillende melden
Arbeitgebende müssen schwangere Arbeitnehmerinnen so schnell wie möglich dem zuständigen Regierungspräsidium melden. Stillende müssen nur dann gemeldet werden, wenn die Mitteilung der Schwangerschaft nicht möglich war (z. B. wenn das Arbeitsverhältnis erst nach Schwangerschaft begonnen hat).
Benachrichtigungsformular Mutterschutz (pdf) per E-Mail / Fax / Post
Onlineformular Mutterschutzüber das Serviceportal Baden-Württemberg
Mutterschutzrecht: Häufig nachgefragt
Weitere Angebote
Ausschuss für Mutterschutz (AfMu)
Arbeitsergebnisse | Regeln
Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Vorschriften zum Mutterschutz
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Aufsichtsbehörden für Mutterschutz und Kündigungsschutz: Informationen der Länder
Leitfaden zum Mutterschutz: Informationen für Arbeitgebende (pdf)
Der Mutterschutz: Was für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wichtig ist (Video)
Familienleistungen
Leitfaden zum Mutterschutz für Schwangere und Stillende (pdf)
Der Mutterschutz: Was für Arbeitnehmerinnen wichtig ist (Video)
Familienportal des BMBFSFJ
Was ist Mutterschutz?
Familienleistungen
Schwangerschaft und Geburt
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Rat und Hilfe
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Rechtliches und finanzielle Hilfen
Kultusministerium Baden-Württemberg
Mutterschutz an Schulen
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Kündigungsschutz in der Elternzeit
L-Bank Baden-Württemberg
Beratung Elterngeld und Elternzeit
Sie haben Fragen zum gesetzlichen Mutterschutz?
Zur zuständigen Ansprechpartnerin gelangen Sie, indem Sie auf den Stadt- oder Landkreis klicken, in dem die Schwangere/Stillende arbeitet.