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Ausbildung / Approbation InlandMedizin

Medizinstudium in Deutschland

Bild zeigt Stethoskop auf einem medizinischen Lehrbuch liegend

Ärztliche Prüfung: Erster Abschnitt

schriftlich und mündlich
Vorklinischer Studienabschnitt

Bild zeigt Studierende, die ein anatomisches Modell untersuchen

Ärztliche Prüfung: Zweiter Abschnitt

schriftlich
Klinischer Studienabschnitt
Dauer: 3 Jahre bzw. 6 Semester

Bild zeigt Studierende, die eine Röntgenaufnahme untersuchen

Ärztliche Prüfung: Dritter Abschnitt

mündlich
Praktische Ausbildung von 48 Wochen in der Krankenanstalt

Computer mit Schriftzug Approbation und Paragraphenzeichen

Approbation als Ärztin / als Arzt

Inländische Ausbildung

Bild zeigt Wegweiser einer US-amerikanischen Klinik

Anrechnung von Studienleistungen

nach § 12 ÄAppO

Bild zeigt Hände einer Apothekerin am Computer

Prüfungsanmeldung "Medizin Online"

mit elektronischem Postfach

Bild zeigt Personen in Medizinberufen, die den Daumen nach oben strecken

Certificate of Good Standing

Person unterzeichnet einen Vertrag auf dem Schreibtisch

Formulare und Merkblätter

Bitte beachten

Bitte beachten

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss gemäß § 10 Abs. 3 ÄAppO dem Landesprüfungsamt bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni zugegangen sein. Nach § 11 ÄAppO ist die Zulassung zu versagen, wenn der Antrag bis zu dem in § 10 Abs. 3 genannten Zeitpunkt nicht oder nicht formgerecht gestellt wurde, es sei denn, dass ein wichtiger Grund hierfür unverzüglich glaubhaft gemacht wird, der Stand des Prüfungsverfahrens eine Teilnahme noch zulässt und die versäumte Handlung spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin nachgeholt wird.

95 Approbationswesen Medizin

Landesweite Zuständigkeit

Landesweite Zuständigkeit

​Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 95
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA BW)
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart

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Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen. Eingangsbestätigungen versenden wir im Regelfall nicht, sondern wir melden uns, sofern Unterlagen fehlen. Allgemeine Sachstandsanfragen können nicht beantwortet werden. Konkrete antragsbezogene Nachfragen bitte per E-Mail unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Berufsbezeichnung sowie einer Rückrufnummer bei der jeweils zuständigen Ansprechperson.