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Radverkehr

Als Prüfungs-, Entscheidungs- und Bewilligungsbehörden sind die Regierungspräsidien die zentralen Ansprechpartner bei Fragen rund um das Förderprogramm. ​​​Bitte wenden Sie sich dazu an das Referat 45 in Ihrem jeweiligen Regierungsbezirk.

Förderprogramm kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur​​​​​​​​​​​​

Die Abteilungen 4 in den Regierungspräsidien sind zuständig für Planung, Bau und Betrieb von Radverkehrsanlagen, wenn diese an Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten größerer Orte liegen.

Regelmäßig liegt die Zuständigkeit für Radverkehrsanlagen an Landesstraßen bei Städten und Gemeinden mit i. d. R. über 30.000 Einwohnern und bei Bundesstraßen mit i. d. R. über 80.000 Einwohnern.

Als Radverkehrsanlagen gelten folgende Anlagentypen

  • Schutzstreifen
  • Radfahrstreifen
  • Baulich angelegte Radwege (Einrichtungs- bzw. Zweirichtungsradwege)
  • Gemeinsame Fuß- und Radwege
  • Getrennte Rad- und Gehwege
  • Unter- und Überführungen
  • Querungseinrichtungen.

Neue Radwege können auch als kombinierte Rad- und Wirtschaftswege geführt werden. Sie sind dann in der Baulast der jeweiligen Gemeinde.

Weitere Informationen

Der Planung von Radverkehrsanlagen entlang von Landes- und Bundesstraßen liegt der Bedarfsplan Radwege in Baden-Württemberg  zugrunde. Dieser wurde entwickelt, um den Bau der Radwege besser zu koordinieren und unterliegt einer Priorisierung. Bis 2040 sollen so über 2.000 Kilometer an neuen Radwegen entlang von Bundes- und Landesstraßen entstehen. Kommunen und Landkreise können bei Interesse mit dem für sie zuständigen Regierungspräsidium in Kontakt treten und in Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel durch Übernahme der Planung und Bauausführung unterstützen.

Bis zum Jahr 2030 soll sich der Radverkehr im Lande verdoppeln und gleichzeitig 1/3 weniger Kraftverkehr durch Baden-Württembergs Städte rollen. So sieht es das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept des Landes vor. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen unter anderem Radschnellverbindungen entstehen, die hochfrequentierte Pendlerstrecken im Berufsverkehr entlasten. Damit möglichst viele Pendler vom Auto aufs Rad umsteigen, müssen die neuen Radschnellverbindungen sicher, direkt – möglichst ohne Umwege und Hindernisse – und damit schnell sein.

Kriterien für die Planung von Radschnellwegen

Für Radschnellwege gelten hohe Qualitätsstandards. In der Planung müssen daher folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Strecke von mindestens 5 km
  • Mindestens 2.000 Fahrradfahrten täglich
  • Breite Fahrbahnen (mindestens 3 m im Einrichtungsverkehr bzw. 4 m im Zweirichtungsverkehr)
  • Trennung von anderen Verkehrsmitteln
  • Möglichst kreuzungsfreie Routen
  • Möglichst geringe Steigung
  • Hochwertiger Belag

Weitere Informationen zur Radstrategie des Landes, zum Radnetz und Radschnellverbindungen.

Wer plant Radschnellwege?

Der Aufwand für Planung und Bau einer Radschnellverbindung ist vergleichbar mit dem einer Straße. Sie sind deshalb laut Straßengesetz auch – je nach Potenzial – mit Landes- oder Kreisstraßen gleichgestellt. Im Rahmen der Planung gilt es, die verkehrliche Wirkung, Umweltbeeinträchtigungen und weitere Betroffenheiten zu ermitteln und zu bilanzieren, die durch den Bau hervorgerufen werden. Baurecht erhalten die Radschnellverbindungen i.d.R. durch den Planfeststellungsbeschluss.

Bei Radschnellverbindungen mit regionaler oder überregionaler Verbindungsfunktion und einem Potenzial von mehr als 2.500 Radfahrten pro Tag ist das Land Baulastträger. Verläuft die Verbindung durch eine Stadt mit mehr als 30.000 Einwohnern ist die Stadt selbst Baulastträger. Die Planung einer neuen Verbindung wird i.d.R. vom entsprechenden Baulastträger übernommen, kann aber auch auf andere Planungsbehörden, bspw. auf Landkreise oder Kommunen, übertragen werden.

Die aktuellen Radwege- und Radschnellwege-Planungen finden Sie bei den Referaten 44 in den Regierungspräsidien. 


Fahrradland Baden-Württemberg

Auf dem Informationsportal des Ministeriums für Verkehr des Landes Baden-Württemberg finden Sie nützliche Informationen rund um den Radverkehr in Baden-Württemberg.

Fahrradland Baden-Württemberg

Regierungspräsidium Stuttgart

Förderprogramme: 
Referat 45

Planung von Radverkehrsanlagen und -schnellverbindungen: 
Referat 44


Regierungspräsidium Karlsruhe

Förderprogramme: 
Referat 45

Planung von Radverkehrsanlagen und -schnellverbindungen: 
Referat 44


Regierungspräsidium Freiburg

Förderprogramme: 
Referat 45

Planung von Radverkehrsanlagen und -schnellverbindungen: 
Referat 44


Regierungspräsidium Tübingen

Förderprogramme: 
Referat 45

Planung von Radverkehrsanlagen und -schnellverbindungen:
Referat 44