Psychotherapie Ausbildung / Approbation InlandAusbildung und Approbation
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Psychologische Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten sowie
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Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
nach PsychThG - ALTE Fassung
Wir bitten ausdrücklich davon abzusehen, Anfragen zum Bearbeitungsstand der Approbation zu stellen.
Solche Anfragen führen nicht zu einer schnelleren Bearbeitung, sondern können den Ablauf zusätzlich verzögern.
Die Ausstellung der Approbationsurkunde erfolgt in der Regel innerhalb von etwa einem Monat nach dem Tag der mündlichen Prüfung, sofern alle erforderlichen Unterlagen und Prüfungsergebnisse vollständig vorliegen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihrer Termine sowie Ihres Arbeitsbeginns.
Wir empfehlen den Antrag auf Erteilung der Approbation frühestens ab dem Datum der schriftlichen Prüfung zu stellen. Dies gilt ebenfalls für die Beantragung des Führungszeugnisses Belegart „OB“ und die Ausstellung des ärztlichen Attests. Eine frühere Beantragung garantiert keine bevorzugte Bearbeitung.
Auf der Approbationsurkunde werden keine akademischen Grade (z. B. Doktortitel, Bachelor, Master, Diplom) eingetragen, da akademische Grade kein Namensbestandteil sind.
Antragsunterlagen (pdf)
Die Ausstellung und Übersendung des Führungszeugnisses dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen. Die Approbation wird ausgestellt sobald alle notwendigen Unterlagen sowie die Prüfungsergebnisse schriftlich vorliegen. Wir bitten deshalb ausdrücklich darum von Sachstandfragen abzusehen.
Wichtiger Hinweis! Antragsunterlagen zu einer Approbation oder zu einer
Zweitschrift müssen digital an landespruefungsamt@rps.bwl.de eingesendet werden.
Antragsformular (pdf) für die Ausstellung einer Zweitschrift
Ihrer bereits erteilten Approbationsurkunde.
Wir weisen darauf hin, dass eine Zweitschrift nur bei Verlust oder Beschädigung ausgestellt wird. Eine entsprechende Begründung ist bei der Antragstellung mitzuteilen.
Gesetze und Verordnungen
Psychotherapeutengesetz (PsychThG) - ALTE Fassung (pdf)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) - ALTE Fassung (pdf)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) - ALTE Fassung (pdf)
Karin Metz-Jülg / Soultana Penloglou
Landesweite Zuständigkeit
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart
Zuständigkeiten
- Zulassung zur staatlichen Prüfung
- Erteilung der Approbation
- Ausstellung von Zweitschriften für Zeugnisse und Approbationen (Ausbildung im Inland)
Soultana Penloglou
Referat 95
E-Mail senden
Zuständigkeiten
- Prüfung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildungsaufnahme mit inländischen und ausländischem Studienabschluss
- Ausbildung / Ausbildungsstätten
- Anrechnung nach PsychThG
Karin Metz-Jülg
Referat 95
0711 904-39219
E-Mail senden