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Bezirkspersonalvertretung

Aufgaben

Die Bezirkspersonalrätinnen und -räte an den Regierungspräsidien vertreten und beraten Lehrkräfte in Fällen der Mitbestimmung laut Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) z. B. in Fragen der Einstellung, Versetzung, Abordnung, Fortbildung, Beförderung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, in Disziplinarverfahren usw.

Sie sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Lehrkräfte und Örtlichen Personalräte in allen Angelegenheiten, die von den Regierungspräsidien verfügt werden.

Bezirkspersonalvertretung und weitere Angebote

Bezirkspersonalvertretung und weitere Angebote

​Regierungspräsidium Stuttgart