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LebensmittelüberwachungEuropäisches Schnellwarnsystem
Die Europäischen Schnellwarnsysteme (Rapid Alert System for Food and Feed, RASFF und Rapid Alert System for dangerous non-food products , RAPEX) sind Netzwerke der nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten unter Leitung der Europäischen Kommission und dienen der raschen Übermittlung von Warnmeldungen und Informationen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor jedem unmittelbaren oder mittelbaren Risiko für die menschliche Gesundheit, das von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika, Tätowiermitteln oder Tabakerzeugnissen ausgeht.
Stellt eine Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde fest, dass z. B. von einem bestimmten Lebensmittel oder Lebensmittelbedarfsgegenstand Gefahren für die menschliche Gesundheit ausgehen, übermittelt diese den RASFF-Entwurf mit den vor Ort erhobenen Ermittlungsergebnissen und getroffenen Maßnahmen an das jeweilige Regierungspräsidium. Das Regierungspräsidium leitet diesen Entwurf an die anderen im Land betroffenen Regierungspräsidien und an das Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit (LKL) Baden-Württemberg weiter (upstream). Von dort erfolgt die Weiterleitung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das die Meldung entsprechend an betroffene Mitgliedstaaten übermittelt.
In umgekehrter Richtung erhält das BVL Schnellwarnmeldungen aus anderen Mitgliedstaaten über Risiken für die menschliche Gesundheit. Von dort geht die Informationskette über das LKL an das jeweilige Regierungspräsidium. Referat 35 gibt diese Meldungen an die betroffenen Lebensmittelüberwachungsbehörden zur Überwachung und Durchsetzung des Rückrufs des jeweiligen Produkts weiter (downstream). Es kann auch zu einer Aufforderung zur erneuten Probenahme und Untersuchung kommen.
Daneben existieren die Amtshilfesysteme der Meldung von Lebensmittelbetrugs-Fällen (Administrative Assistance and Cooperation System – Food Fraud, kurz: AAC-FF) und von allgemeinen Amtshilfe-Fällen (AAC-AA) innerhalb der EU, für die dieselben Meldewege gelten.
Im Non-Food-Bereich der sonstigen Bedarfsgegenstände, kosmetischen Mittel, Tätowiermittel und Tabakerzeugnisse ist das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Landeskontaktstelle für das Schnellwarnsystem RAPEX und Amtshilfeverfahren. Hier laufen somit die Meldewege nicht über das LKL, sondern über das Ministerium.
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