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Themenportal GesellschaftAssistenzhundeverordnung

Anträge nach der Assistenzhundeverordnung

Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei dem für Sie zuständigen Landratsamt (Wohnsitz), da die Abteilung 9 – Landesversorgungsamt und Gesundheit Regierungspräsidium Stuttgart selbst keine Antragbearbeitung vornimmt.

Formulare

Werden nachgereicht

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 91
Recht und Verwaltung