Themenportal GesellschaftAssistenzhundeverordnung
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Anträge nach der Assistenzhundeverordnung
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei dem für Sie zuständigen Landratsamt (Wohnsitz), da die Abteilung 9 – Landesversorgungsamt und Gesundheit Regierungspräsidium Stuttgart selbst keine Antragbearbeitung vornimmt.
Formulare
Werden nachgereicht
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 91
Recht und Verwaltung