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Themenportal GesellschaftLandesärztin für Menschen mit Behinderungen

Die Landesärztin für Menschen mit Behinderungen berät Landesbehörden, insbesondere das Sozialministerium und das Kultusministerium, Sozialhilfeträger und weitere Behörden, Institutionen und Verbände zu früh im Leben bestehenden Behinderungen aus kostenträgerunabhängiger medizinischer Sicht. Behinderungen sind nach § 2 des Sozialgesetzbuches IX gesundheitliche Beeinträchtigungen mit daraus in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entstehenden Teilhabeeinschränkungen.

Bild zeigt Frau im Rollstuhl die im Büro am Laptop arbeitet

Aufgaben

In die Höhe gestreckt Kinderhände mit den Buchstaben von Inclusion

Frühförderung + Inklusion

Menschen bei einem Seminar

Fachaustausch

Bleistifte und Würfel mit dem Wort Frühförderung

Landesrahmenvereinbarung

Mutter und Kind basteln und malen

Symposien Frühförderung

Kleines weißes i in einem weißen, auf dem Holzboden stehenden Kreis

Infodienst Frühförderung

Schlafendes Baby

„Schütteln ist lebensgefährlich“

Vier Teenager ein Mädchen im Rollstuhl

ICF-CY*

Landesweite Zuständigkeit

Landesärztin für Menschen mit Behinderungen Dr. Anette Winter

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Stuttgart

Landesärztin für Menschen mit Behinderungen beim Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 9 - Landesversorgungsamt und Gesundheit
Dr. Anette Winter
0711 904-11021
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