Stiftungen
Gehen Sie doch einmal stiften!
Eine wachsende Zahl von Mitbürgern ist bereit, ihr Vermögen durch die Errichtung einer Stiftung in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen. So können sie der Gesellschaft, in der sie groß geworden sind, wieder etwas zurückgeben und über das eigene Leben hinaus einiges bewegen. Aber auch Unternehmen engagieren sich in immer größerem Maße und nehmen ihre Verantwortung in der Bürgergesellschaft in herausragender Weise wahr, indem sie „stiften gehen“.
Das Spektrum der Stiftungszwecke ist dabei breit gefächert. Die Zielsetzungen reichen von der Förderung von Kunst und Kultur, von Bildungseinrichtungen, der Unterstützung des Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Erforschung von Krankheiten, der Unterstützung von sozial Benachteiligten bis zu Förderung von Projekten der Wissenschaft und Forschung. Dieses private Engagement für das Gemeinwohl wird vom Staat auch steuerlich gefördert.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Regierungspräsidien in Baden-Württemberg
Gerne beraten wir Sie , wenn Sie eine rechtsfähige Stiftung errichten möchten.
Fragen und Antworten
Wir beraten Sie gerne bei der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts. Auch bei der Abfassung des Stiftungsgeschäfts und der Stiftungssatzung sind wir Ihnen behilflich. Dazu stellen wir Ihnen die entsprechenden Muster zur Verfügung. Wegen steuerrechtlicher Fragen müssen Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden. Zu folgenden Themen finden Sie hier weitere Informationen: