Kirchliche Stiftungen
Kirchliche Stiftungen sind solche, deren Zweck ausschließlich oder überwiegend kirchlichen Aufgaben dient und die eine besondere organisatorische Bindung zu einer Kirche aufweisen. Eine solche Bindung liegt vor, wenn die Stiftung nach dem Willen des Stifters von kirchlichen Organen verwaltet oder beaufsichtigt wird oder ein institutionalisierter Einfluss kirchlicher Organe auf die Besetzung der Stiftungsämter besteht.
Zuständigkeit für kirchliche Stiftungen
Für die Verwaltung und Beaufsichtigung kirchlicher Stiftungen gelten die von der jeweiligen Religionsgemeinschaft erlassenen Vorschriften. Stiftungsbehörde für kirchliche Stiftungen mit Sitz in Baden-Württemberg ist gemäß § 28 Stiftungsgesetz BW das Kultusministerium Baden-Württemberg. Das Stiftungsverzeichnis für kirchliche Stiftungen wird gemäß § 27 Stiftungsgesetz BW bei der obersten Behörde der jeweiligen Religionsgemeinschaft geführt.