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Investitionsbeihilfen zur Marktstrukturverbesserung

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Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarmarktstrukturen durch Förderung gemeinsamer Vermarktungseinrichtungen (z. B. bei Obst und Gemüse),
  • Verbesserung der Erfassung, Vermarktung und Verarbeitung von land- oder ernährungswirtschaftlichen Betrieben im Rahmen des technologischen Fortschritts oder der innerbetrieblichen Rationalisierung (z. B. Implementierung neuer Techniken in der Fruchtsaftverarbeitung),
  • Förderung von Gründungs- und Organisationskosten von Erzeugergemeinschaften nach dem Marktstrukturgesetz im pflanzlichen Bereich.

Zielsetzung

Verbesserung der Agrarmarktstruktur, Bündelung des Angebots und Verbesserung der Qualität, Stärkung der Marktposition und der Wettbewerbsfähigkeit, Förderung eines marktgerechten Angebots von Qualitätsprodukten der regionalen Agrarerzeuger für Vermarkter, Verarbeiter und Handel und Verringerung der Erfassungs-, Vermarktungs- und Verarbeitungsunternehmen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Erfassungs-, Vermarktungs- und Verarbeitungsunternehmen, Erzeuger- und Vermarkterzusammenschlüsse

Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift Marktstrukturverbesserung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen, Förder- und Zahlungsanträgen sowie Allgemeine Hinweise:

Investitionshilfen zur Marktstrukturverbesserung

Verwaltungsvorschrift Marktstrukturverbesserung