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Förderung ÖPNV und SPNV (GVFG)

Zur Förderung des ÖPNV gibt es nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – GVFG) Finanzhilfen z. B. zu

  • Schienenstrecken (Hoch- und Untergrundbahnen)
  • Seilbahnsysteme
  • Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe
  • Schienengebundenen Bahnhöfen und Haltestellen

Bitte beachten: für Zuschüsse zu Fahrzeugen (Busse und Schienenfahrzeuge) ist die L-Bank zuständig.

Zielsetzung

Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und damit zur Förderung der in § 2 GVFG genannten Vorhaben

Wer kann einen Antrag stellen?

Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse wie z.B. Zweckverbände und bevollmächtigte kommunale Baulastträger, öffentliche- und private Unternehmen.

Antragsformulare und weitere Informationen

Antragsformulare und weitere Informationen

Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier:

Antrag auf Abschlagszahlung

Antrag auf Gewährung (Zuwendung nach GVFG)

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anlage 6

Anlage 7

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg