Finanzielle Förderung der Sanierung von Altlasten
Auf der Grundlage der Förderrichtlinie Altlasten vom 25.03.2014 (FrAl) werden Maßnahmen zur Untersuchung und Sanierung von kommunalen altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten gefördert. In besonderen Fällen ist zudem die orientierende Untersuchung nach § 9 Abs. 1 BodSchG (Gefährdungsabschätzung) privater Standorte förderfähig.
Zielsetzung
Ermittlung und ggf. Beseitigung der von Verdachtsflächen und Altlasten ausgehenden Gefahren für den Menschen und die Umwelt. Reduzierung des Flächenverbrauchs durch die Sanierung und erneute Nutzung schadstoffbelasteter Grundstücke.
Wer kann einen Antrag stellen?
Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften.
Wie hoch ist die finanzielle Förderung?
Der prozentuale Umfang der Förderung, für die im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG, 1998) geregelten Bearbeitungsstufen, ist im Abschnitt 9 der Förderrichtlinien Altlasten geregelt:
| Bearbeitungsstufe/Maßnahme | Fördersatz in Prozent |
|---|---|
| Orientierende Untersuchung (Gefährdungsabschätzung) § 9 Abs. 1 BBodSchG |
100 |
| Detailuntersuchung § 9 Abs. 2 BBodSchG |
50 |
| Sanierungsuntersuchung- und -planung § 13 BBodSchG |
50 |
| Sanierung-, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen § 2 Abs. 7 und 8 BBodSchG |
60 |
Bei nachgewiesener Leistungsschwäche einer Kommune kann der Fördersatz bei Sanierungsmaßnahmen auf bis zu 90 Prozent erhöht werden.
Zuständigkeiten
Die Regierungspräsidien entscheiden im Einzelfall über Förderanträge soweit die Zuwendung unter 500.000 Euro liegt. Sofern die Zuwendung 500.000 Euro übersteigt, trifft die Entscheidung ein unabhängiger Verteilungsausschuss, der beim Umweltministerium eingerichtet ist.
Weitere Informationen
Hinsichtlich der Detailinformationen wird auf die aktuellen Förderrichtlinien Altlasten verwiesen, die nachfolgend verfügbar sind.
Informationen und Antragsvordrucke
Kontakt
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Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 53.1
Ben Holzmann
0711 904-15302
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Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 52
Thorsten Buchberger
0721 926-7991
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Regierungspräsidium Freiburg
Referat 52
Joachim Zimmermann
0761 208-4216
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Martina Knab-Kopf
0761 208-4215
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Dr. Silvia Lazar
0761 208-4218
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Regierungspräsidium Tübingen
Referat 52
Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen, Tübingen, Zollern-Alb-Kreis
Daniel Krampitz
07071 757-3542
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Stadtkreis Ulm, Landkreis Reutlingen
Ulrich Fischer
07071 757-3541
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