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Finanzielle Förderung der Sanierung von Altlasten

Auf der Grundlage der Förderrichtlinie Altlasten vom 25.03.2014 (FrAl) werden Maßnahmen zur Untersuchung und Sanierung von kommunalen altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten gefördert. In besonderen Fällen ist zudem die orientierende Untersuchung nach § 9 Abs. 1 BodSchG (Gefährdungsabschätzung) privater Standorte förderfähig.

Zielsetzung

Ermittlung und ggf. Beseitigung der von Verdachtsflächen und Altlasten ausgehenden Gefahren für den Menschen und die Umwelt. Reduzierung des Flächenverbrauchs durch die Sanierung und erneute Nutzung schadstoffbelasteter Grundstücke.

Wer kann einen Antrag stellen?

Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften.

Wie hoch ist die finanzielle Förderung?

Der prozentuale Umfang der Förderung, für die im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG, 1998) geregelten Bearbeitungsstufen, ist im Abschnitt 9 der Förderrichtlinien Altlasten geregelt:

Bearbeitungsstufe/Maßnahme Fördersatz in Prozent
Orientierende Untersuchung (Gefährdungsabschätzung)
§ 9 Abs. 1 BBodSchG
100
Detailuntersuchung
§ 9 Abs. 2 BBodSchG
50
Sanierungsuntersuchung- und -planung
§ 13 BBodSchG
50
Sanierung-, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen
§ 2 Abs. 7 und 8 BBodSchG
60

Bei nachgewiesener Leistungsschwäche einer Kommune kann der Fördersatz bei Sanierungsmaßnahmen auf bis zu 90 Prozent erhöht werden.

Zuständigkeiten

Die Regierungspräsidien entscheiden im Einzelfall über Förderanträge soweit die Zuwendung unter 500.000 Euro liegt. Sofern die Zuwendung 500.000 Euro übersteigt, trifft die Entscheidung ein unabhängiger Verteilungsausschuss, der beim Umweltministerium eingerichtet ist.

Weitere Informationen

Hinsichtlich der Detailinformationen wird auf die aktuellen Förderrichtlinien Altlasten verwiesen, die nachfolgend verfügbar sind.

Informationen und Antragsvordrucke

Teilzahlungsantrag

Förderrichtlinie Altlasten

Zuwendungsantrag

Hinweise zum L-Bank Teilzahlungsantrag

Zahlenmäßiger Nachweis

Schlussverwendungsnachweis

Stellungnahme - Ende der Nachsorge

Kontakt

Kontakt

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 53.1

Ben Holzmann
0711 904-15302
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Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 52

Thorsten Buchberger
0721 926-7991
E-Mail senden


Regierungspräsidium Freiburg

Referat 52

Joachim Zimmermann
0761 208-4216
E-Mail senden

Martina Knab-Kopf
0761 208-4215
E-Mail senden

Dr. Silvia Lazar
0761 208-4218
E-Mail senden


Regierungspräsidium Tübingen

Referat 52

Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen, Tübingen, Zollern-Alb-Kreis

Daniel Krampitz
07071 757-3542
E-Mail senden


Stadtkreis Ulm, Landkreis Reutlingen

Ulrich Fischer
07071 757-3541
E-Mail senden