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Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung

Verwaltungsfachangestellte sind in verschiedenen Aufgabenbereichen der Verwaltungen des Landes und der Kommunen eingesetzt.
Zu ihren Aufgabenbereichen gehören die Rechtsanwendung in unterschiedlichen Arbeitsbereichen, Finanzwesen, Personalwesen und Organisation.

Sie sind Ansprechpartner für Organisationen und ratsuchende Bürger. Sie arbeiten u. a. in Bürgerbüros, bei Sozial- und Jugendämtern und im Kultur- und Ausländerbereich.

Aufgabenbereiche sind z. B.:

  • Erledigung von dienstleistungsorientierten Verwaltungsaufgaben
  • Bearbeitung von Vorgängen unter Einsatz von EDV
  • Beschaffung und Bewirtschaftung von Material
  • Kooperation mit internen und externen Stellen
  • Beratung von Bürgern
  • Erledigung kaufmännischer Aufgaben in kommunalen Verwaltungsbetrieben, Eigenbetrieben und Eigengesellschaften
  • Bearbeitung von Vorgängen zur Erhebung von Abgaben und Entgelten
  • Erlassen von Verwaltungsakten und Bearbeitung von Widersprüchen.

Ein schulischer Abschluss als Voraussetzung zur Berufsausbildung ist nicht vorgeschrieben, ein Hauptschulabschluss wird jedoch dringend empfohlen.

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Sie kann bei Realschulabgängern um ein halbes Jahr, bei Abiturienten um ein ganzes Jahr verkürzt werden.

Bewerbungen sind unmittelbar an die Gemeinden oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts zu richten.

Beachte: Das Regierungspräsidium ist zwar nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte(r), bildet aber selbst in diesem Beruf nicht aus.

Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung
Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung als Externer
Erklärung zum Führen und zur Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)

Aufgrund einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes sind der zuständigen Stelle mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung auch die Ausbildungsnachweise vorzulegen (§ 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG). Diese können entweder in Kopie oder als PDF-Dokument an das im Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung genannte Funktionspostfach gesendet werden. Die Unterlagen werden nach der Abschlussprüfung vernichtet.

Musterverträge / Ausbildungsbeginn

Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gemäß § 36 BBiG
Berufsausbildungsvertrag (TVAöD)
Einstiegsqualifizierungsvertrag

Abschlussprüfung / Umschulungsprüfung

Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes vom 24.05.2022
Richtlinien für die vorzeitige Zulassung zur Ausbildungsabschlussprüfung

Verkürzung / Verlängerung der Ausbildung

​Verkürzung der Ausbildung

Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit nach § 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz 
Richtlinien für die Abkürzung von Ausbildungs- und Umschulungszeiten

Verlängerung der Ausbildung

Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit nach § 21 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz

Ausbilder / Eignung der Ausbildungs- und Umschulungsstätten

Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009
Ausbilderbogen
Richtlinien für die Feststellung und Überwachung der Eignung einer Ausbildungsstätte
Voraussetzungen

Der Ausbildungsnachweis

​Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wurde für Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 01.10.2017 abgeschlossen wurden, geregelt, dass im Ausbildungsvertrag festzulegen ist, in welcher Form die Ausbildungsnachweise geführt werden - schriftlich oder elektronisch (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 10 i.V.m. § 13 Satz 2 Nummer 7 Berufsbildungsgesetz).

Der zuständigen Stelle sind die Ausbildungsnachweise mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung vorzulegen ( § 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG).

Richtlinien für das Führen der Ausbildungsnachweise
Hinweis zum Führen und zur Kontrolle der Ausbildungsnachweise
Formblatt Ausbildungsnachweis
Deckblatt Ausbildungsnachweis
Erklärung zum Führen und zur Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)

Teilzeitausbildung

Publikation “FLEXIBEL ZUM ERFOLG! Berufsausbildung in Teilzeit”

Abschlussprüfung Sommer 2026

Antrag auf Zulassung bis: 30.10.2025
Schriftliche Prüfung: 06. und 08. Mai 2026

Ausschreibung

Fachpraktische Prüfung

Verwaltungsschule des Gemeindetages Baden-Württemberg Karlsruhe
Prüfungsausschüsse Karlsruhe I-IV: 14. bis 16 Juli 2026

Bezirksschule Biberach
Prüfungsausschuss Biberach: 15. und 16. Juli 2026

Bezirksschule Heidenheim
Prüfungsausschuss Heidenheim: 07. und 08. Juli 2026

Bezirksschule Heilbronn
Prüfungsausschuss Heilbronn: 13. bis 17. Juli 2026

Bezirksschule Leinfelden-Echterdingen
Prüfungsausschuss Leinfelden-Echterdingen: 13. und 14. Juli 2026

Bezirksschule Pfullingen
Prüfungsausschuss Pfullingen: 07. und 09. Juli 2026

Bezirksschule Ravensburg
Prüfungsausschuss Ravensburg: 06. und 07. Juli 2026

Bezirksschule Stuttgart
Prüfungsausschuss Stuttgart: 20. bis 22. Juli

Badische Gemeindeverwaltungsschule
Bezirksschule Baden-Baden
Prüfungsausschuss Offenburg II: 30. Juni 2026

Bezirksschule Freiburg
Prüfungsausschuss Offenburg I: 07. und 08. Juli 2026

Verwaltungsschule Offenburg
Prüfungsausschuss Offenburg II: 16. und 17. Juli 2026

Bezirksschule Villingen-Schwenningen
Prüfungsausschuss Offenburg I: 23. und 25. Juni 2026

Studieninstitut Rhein-Neckar
Verwaltungsschule
Prüfungsausschuss Mannheim: 30. Juni bis 03. Juli 2026


Zwischenprüfung Sommer 2026

Schriftliche Prüfung: 12. und 13.05.2026
Ausschreibung


Abschlussprüfung Winter 2025/2026

Antrag auf Zulassung bis: 01.07.2025
Schriftliche Prüfung: 03. und 05.12.2025

Ausschreibung

Fachpraktische Prüfung

Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg Karlsruhe
Prüfungsausschüsse Karlsruhe I-IV: 24. bis 27. Februar 2026

Bezirksschule Balingen
Prüfungsausschuss Balingen: 05. und 06. Februar 2026

Bezirksschule Biberach
Prüfungsausschuss Biberach: 05. und 06. Februar 2026


Bezirksschule Heidenheim
Prüfungsausschuss Heidenheim: 10. und 11. Februar 2026

Bezirksschule Heilbronn
Prüfungsausschuss Heilbronn: 23. bis 25. Februar 2026

Bezirksschule Leinfelden-Echterdingen
Prüfungsausschuss Leinfelden-Echterdingen: 09. und 10. Februar 2026

Bezirksschule Pfullingen
Prüfungsausschuss Pfullingen: 23. bis 27. Februar 2026

Bezirksschule Ravensburg
Prüfungsausschuss Ravensburg: 25. und 26. Februar 2026

Bezirksschule Stuttgart
Prüfungsausschuss Stuttgart: 09. bis 13. Februar 2026

Bezirksschule Schömberg
Prüfungsausschuss Schömberg: 16. bis 20. Februar 2026

Badische Gemeindeverwaltungsschule
Bezirksschule Freiburg
Prüfungsausschuss Offenburg I: 10. und 11. Februar 2026

Bezirksschule Konstanz
Prüfungsausschuss Offenburg I: 28. bis 30. Januar 2026

Bezirksschule Lörrach
Prüfungsausschuss Offenburg II: 28. bis 30. Januar 2026

Verwaltungsschule Offenburg
Prüfungsausschuss Offenburg II: 09. und 10. Februar 2026

Bezirksschule Villingen-Schwenningen
Prüfungsausschuss Offenburg I: 02. bis 04. Februar 2026

Studieninstitut Rhein-Neckar
Verwaltungsschule
Prüfungsausschuss Mannheim: 10. bis 12. Februar 2026

Kontakt

Kontakt

Kontakt

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 12

0721 93340212


Eintragung der Ausbildungsverhältnisse, Verkürzung und Verlängerung der Ausbildung, Überwachung der Ausbildung, Ausbildungsberatung

Andrea Richter
0721 926-6237
E-Mail senden


Zulassung zu den Abschlussprüfungen

Christiane Keßler
0721 926-2137
E-Mail senden


Organisation der Prüfungen
Zulassungen zu Wiederholungs- und Externenprüfungen

Kim Hammermüller
0721 926-3460
E-Mail senden

Lea Löschinger
0721 926-3247
E-Mail senden

Zwischenprüfung

Clarissa Westermann
0721 926-4715
0721 93340212
E-Mail senden


Zuständigkeitsbereich Landratsämter
Eintragung der Ausbildungsverhältnisse, Verkürzung und Verlängerung der Ausbildung, Überwachung der Ausbildung, Ausbildungsberatung

Inken Beißmann
0721 926-3215
E-Mail senden


Ausbildereignung

Milena Oberst
0721 926 -6240
E-Mail senden