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Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste

Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste sind im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft tätig.

Es kann zwischen folgenden Fachrichtungen gewählt werden:

  • Archiv
  • Bibliothek
  • Information und Dokumentation
  • Bildagentur
  • medizinische Dokumentation

Fachangestellte für Medien und Informationsdienste arbeiten z.B. bei

  • Medien- und Pressearchiven
  • Rundfunk und Fernsehen
  • Stadt- und Staatsarchiven
  • öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken
  • Firmenbibliotheken
  • Informationsvermittlern
  • Informations- und Dokumentationsstellen
  • Bildagenturen
  • Bildstellen
  • Museen
  • Krankenhäusern, anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens.


Zu den Hauptaufgaben gehören Beschaffen, Erschließen, Vermitteln und Bereitstellen von Medien, Informationen und Daten sowie die Beratung und Betreuung von Kunden, Benutzern und Patienten.

Ein schulischer Abschluss als Voraussetzung zur Berufsbildung ist nicht vorgeschrieben, ein (guter) Hauptschulabschluss wird jedoch dringend empfohlen.

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Sie kann bei Abiturienten um ein ganzes Jahr verkürzt werden.

Bewerbungen sind unmittelbar an die Gemeinden, Archive oder Bibliotheken zu richten.

Beachte: Das Regierungspräsidium ist zwar nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste bildet aber selbst in diesem Beruf nicht aus.

Übersicht der anerkannten Ausbildungsstätten

Anmeldung zur Zwischenprüfung
Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung
Erklärung zum Führen und zur Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)

Aufgrund einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes sind der zuständigen Stelle mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung auch die Ausbildungsnachweise vorzulegen (§ 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG). Diese können entweder in Kopie oder als PDF-Dokument an das im Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung genannte Funktionspostfach gesendet werden. Die Unterlagen werden nach der Abschlussprüfung vernichtet.

Musterverträge / Ausbildungsbeginn

Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gemäß § 36 BBiG
Berufsausbildungsvertrag (TVAöD)
Einstiegsqualifizierungsvertrag

Abschlussprüfung / Umschulungsprüfung

Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes vom 24.05.2022
Richtlinien für die vorzeitige Zulassung zur Ausbildungsabschlussprüfung

Verkürzung / Verlängerung der Ausbildung

​Verkürzung der Ausbildung

Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit nach § 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz 
Richtlinien für die Abkürzung von Ausbildungs- und Umschulungszeiten

Verlängerung der Ausbildung

Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit nach § 21 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz

Ausbilder / Eignung der Ausbildungs- und Umschulungsstätten

Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009
Ausbilderbogen
Richtlinien für die Feststellung und Überwachung der Eignung einer Ausbildungsstätte
Voraussetzungen

Der Ausbildungsnachweis

​Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wurde für Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 01.10.2017 abgeschlossen wurden, geregelt, dass im Ausbildungsvertrag festzulegen ist, in welcher Form die Ausbildungsnachweise geführt werden - schriftlich oder elektronisch (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 10 i.V.m. § 13 Satz 2 Nummer 7 Berufsbildungsgesetz).

Der zuständigen Stelle sind die Ausbildungsnachweise mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung vorzulegen ( § 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG).

Richtlinien für das Führen der Ausbildungsnachweise
Hinweis zum Führen und zur Kontrolle der Ausbildungsnachweise
Formblatt Ausbildungsnachweis
Deckblatt Ausbildungsnachweis
Erklärung zum Führen und zur Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)

Teilzeitausbildung

Publikation “FLEXIBEL ZUM ERFOLG! Berufsausbildung in Teilzeit”

Zwischenprüfung 2026

Antrag auf Zulassung bis: 06.10.2025
Zwischenprüfung: 26.01.2026

Ausschreibung


Abschlussprüfung Sommer 2026

Antrag auf Zulassung bis: 16.02.2026
Schriftliche Prüfung: 11. - 13.05.2026
Fachpraktische Prüfung: 08. - 10.07.2026

Ausschreibung

Kontakt

Kontakt

Kontakt

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 12

Selina Pascher
76247 Karlsruhe
0721 926-8893
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