FAQ akademische Heilberufe | Ausbildung AuslandSprachkenntnisse
Wenn Sie in Deutschland in einem akademischen Gesundheitsberuf arbeiten möchten, brauchen Sie ausreichende Deutschkenntnisse. Das ist gesetzlich so geregelt.
Dabei müssen Sie ausreichende Deutschkenntnisse in der Allgemeinsprache und in der Fachsprache (speziell für Ihren Beruf) nachweisen. Sämtliche Deutschkenntnisse müssen mündlich und schriftlich vorhanden sein.
Ziel ist es, dass Sie spontane und weitestgehend fließende Gespräche, insbesondere mit z.B. Patientinnen und Patienten, angemessen führen können. Außerdem ist es notwendig, dass Sie komplexe Texte und Fachdiskussionen zu medizinischen Themen verstehen und wiedergeben können.
Für die Erteilung der Approbation ist der Nachweis für die folgenden Sprachkenntnisse erforderlich:
- Allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2
- Kenntnisse über die Fachsprache Medizin auf dem Niveau C1
Für die Erteilung der Approbation im Bereich Psychotherapie wird der Nachweis von Fachsprachkenntnissen auf dem Niveau C2 gefordert.
Die Prüfung der Sprachkenntnisse der Stufe B2 muss grundsätzlich an einem anerkannten Sprachinstitut mit ALTE Zertifizierung (Fullmember) nachgewiesen werden (z.B. Goethe – Institut, TELC, ÖSD etc.).
Das B2-Sprachzertifikat muss in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden (bitte Vorder- und Rückseite).
Wenn Sie bei uns einen Antrag auf Approbation stellen und
- keinen Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule oder
- keinen Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder
- keinen Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache erworben hat,
muss die Fachsprachenprüfung absolviert werden.
In Baden-Württemberg wird die Fachsprachenprüfung – je nach Beruf – von der zuständigen Kammer (z. B. Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker- oder Psychotherapeutenkammer) im Auftrag des Regierungspräsidiums durchgeführt. Wenn Sie bei uns einen Antrag stellen, melden wir Sie automatisch zur passenden Prüfung an.
Zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung finden Sie viele Angebote im Internet.
Dann akzeptieren wir die Prüfung als Nachweis für ausreichende Sprachkenntnisse, wenn sie dort offiziell als Fachsprachenprüfung anerkannt ist.
Private Sprachprüfungen akzeptieren wir unter folgenden zwei Voraussetzungen als Nachweis für die erforderlichen Fachsprachenkenntnisse:
- Der Prüfungsnachweis liegt bereits bei Antragstellung vor.
Nachträglich eingereichte Prüfungsnachweise können wir aus Verfahrensgründen nicht mehr berücksichtigen. In diesem Fall müssen Sie die Fachsprachenprüfung der Landesärztekammer Baden-Württemberg absolvieren. - Die Prüfung wird in einem anderen Bundesland als Fachsprachenprüfung anerkannt.
Derzeit trifft das auf folgende Prüfungen zu:
• FaMed – Fachsprachenprüfung Medizin (abgelegt nach dem 13. Mai 2024)
• Telc Deutsch B2/C1 Medizin
• ÖAK Sprachprüfung Deutsch
In diesen Fällen genügt die Kopie der Prüfungsurkunde.
Wichtig
Wir prüfen nicht automatisch, welche privaten Prüfungen in anderen Bundesländern anerkannt sind.
Wenn Sie eine andere als die oben genannten Prüfungen vorlegen möchten, fügen Sie Ihrem Antrag bitte einen klaren Nachweis bei (z. B. Bescheid oder schriftliche Bestätigung), dass genau diese Prüfung in einem anderen Bundesland als Fachsprachenprüfung akzeptiert wird.
Allgemeine oder hypothetische Anfragen zu privaten Prüfungsanbietern können wir aus Kapazitätsgründen nicht beantworten.
Wir melden Sie zur Fachsprachenprüfung bei der zuständigen Kammer an, sobald alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig bei uns eingegangen sind. Informationen zur Terminvergabe und zu konkreten Kosten erhalten Sie bei den jeweils zuständigen Kammern.
Informationen zur Durchführung und zum Ablauf der Fachsprachenprüfung finden Sie hier:
Für Ärztinnen / Ärzte
Landesärztekammer Baden-Württemberg: Fachsprachenprüfung
Für Zahnärztinnen / Zahnärzte
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg: Fachsprachenprüfung
Für Apothekerinnen / Apotheker
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg: Ausländische Bildungsabschlüsse
Für Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg: Fachsprachenprüfung
Bitte wenden Sie sich hier an die zuständige Kammer. Dort erhalten Sie Informationen zur Terminvergabe. Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt hier nur die Anmeldung. Wir haben daher keinen Einfluss und keine Informationen zu den Terminen für die Prüfungen.
Die genauen Kosten für die Fachsprachenprüfung erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Kammer. In der Regel betragen die Gebühren zwischen etwa 250 und 450 Euro.
Ja, Wiederholungen der Prüfung sind unbegrenzt möglich. Etwaige Wiederholungsversuche bei einem Nichtbestehen werden direkt über die Kammern terminiert. Eine erneute Anmeldung zur Fachsprachenprüfung über das Regierungspräsidium Stuttgart ist nicht nötig
Die Gültigkeit der Fachsprachenprüfung beträgt in der Regel 3 Jahre. Eine Tätigkeit im Rahmen einer Berufserlaubnis verlängert die Gültigkeit der Fachsprachenprüfung um den Zeitraum der tatsächlichen Ausführung der Tätigkeit.
Die Fachsprachenprüfung aus einem anderen Bundesland wird grundsätzlich akzeptiert, wenn diese von einem anerkannten Prüfungsinstitut eines anderen Bundeslands (z. B. Ärztekammer / Zahnärztekammer / Apothekerkammer / Psychotherapeutenkammer) ausgestellt wurde.