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Anerkennung Bildungsabschlüsse AuslandMedizin

Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten / EU / EWR / Schweiz

Approbation
Planen Sie nach Ihrem Humanmedizinstudium im Ausland dauerhaft und uneingeschränkt in Deutschland als Arztin oder Arzt zu arbeiten? Dann benötigen Sie dafür eine spezielle Berufszulassung: die Approbation.

Berufserlaubnis
Es besteht auch die Möglichkeit eine Berufserlaubnis zu beantragen, um vorrübergehend und eingeschränkt als Ärztin oder Arzt zu arbeiten. Diese gilt jedoch nur für eine Dauer von 2 Jahren und ist beschränkt auf eine Tätigkeit unter Aufsicht (nicht selbständige und nicht leitende Tätigkeit).

Die Approbation und die Berufserlaubnis müssen in Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt werden.

Brauchen Sie weitere Informationen?

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FAQ Akademische Gesundheitsberufe

Für die dauerhafte Ausübung des Arztberufes wird eine Approbation benötigt. Bitte reichen Sie die Unterlagen gemäß dem Antrag per Post ein.

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung der übersandten Dokumente (hierunter fällt beispielsweise auch die Überprüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit) erst dann erfolgen kann, wenn die örtliche Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart gegeben ist.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass alle Approbationsanträge, die vorher in einem anderen Bundesland bearbeitet wurden bzw. wenn Sie in einem anderen Bundesland wohnhaft sind/waren, eine definitive Stellenzusage aus Baden-Württemberg beinhalten müssen. Den einzureichenden Unterlagen ist die Zusage einer Stelle unter dem Vorbehalt der Erteilung der Approbation an den Antragssteller beizufügen.

Von Hochschulen ausgestellte vorläufige und zeitlich beschränkte Abschlussbescheinigungen sind nicht ausreichend zur Erteilung der deutschen Approbation.

Antrag auf Erteilung der Approbation als Ärztin/Arzt bei im EU-Ausland erworbener Berufsqualifikation (pdf)
Ärztliche Bescheinigung | Anlage 2 (pdf)

Nach der Bundesärzteordnung (BÄO) ist für die Erteilung der Approbation die Gleichwertigkeit des ausländischen Medizinstudiums mit dem aktuellen deutschen Medizinstudium Voraussetzung. Die Approbation ist - bei Nachweis der sonstigen Voraussetzungen wie der vollständig abgeschlossenen medizinischen Ausbildung, gesundheitlicher Eignung, Straffreiheit, ausreichender deutscher Sprachkenntnisse - zu erteilen, wenn ein gleichwertiges Studium nachgewiesen wird.


BITTE BEACHTEN:

Eine inhaltliche Überprüfung der übersandten Dokumente (hierunter fällt beispielsweise auch die Überprüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit) kann erst dann erfolgen, wenn die örtliche Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart gegeben ist.

Das bedeutet:

Sie wohnen bereits in Deutschland

Wenn Sie bereits in Deutschland wohnen, richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für Ihren Antrag zuständig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben.
Bitte reichen Sie hierfür eine aktuelle Meldebescheinigung ein, aus der Ihr Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hervorgeht.
Eine Stellenzusage eines Arbeitgebers in Baden-Württemberg reicht als Nachweis der Zuständigkeit nicht mehr aus.

Sie wohnen noch im Ausland

Wenn Sie noch im Ausland wohnen, kommt es darauf an, ob Sie beabsichtigen, Ihren Beruf in Baden-Württemberg auszuüben. Diese Absicht müssen Sie glaubhaft machen.
Hierfür können Sie folgende Nachweise vorlegen:

  1. Stellenzusage eines Arbeitgebers
    Schreiben eines potentiellen Arbeitgebers in Baden-Württemberg, dass er beabsichtigt, Sie nach Erteilung Ihrer Approbation oder Berufserlaubnis einzustellen.
  2. Familiäre Bindungen
    Beispiele:  Ehepartner oder Kinder haben Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg
  3. Beratungsnachweis
    Den Beratungsnachweis/Standortvermerk erhalten Sie nach einer Beratung der Bundesagentur für Arbeit oder des IQ-Netzwerks. Die Beratung kann auch online erfolgen. Die Beratung ist also auch möglich, solange Sie sich noch im Ausland aufhalten.
    Anerkennungsberatung - IQ Netzwerk Baden-Württemberg
    Anerkennungsberatung - Bundesagentur für Arbeit ODER
  4. Meldebescheinigung
    über Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg
     

Alle eingereichten Unterlagen verbleiben - auch nach Abschluss des Verfahrens - bei der Behörde.

Bei Antragsrücknahmen wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.


Formulare

Antrag auf Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis als Arzt bei ausländischem Studium (pdf)
Anlage 1 | Hinweise zum Antrag und Unterlagen (pdf)
Anlage 2 | Ärztliche Bescheinigung (pdf)
Anlage 3 | Stellenzusage (pdf)
Anlage 4 | Anmeldung zur Kenntnisprüfung (pdf)
Anlage 5 | Kostenübernahmeerklärung (pdf)
Anlage 6 | Nachweis der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung (pdf)
Rücknahme des Antrages auf Erteilung der Approbation (pdf)
Rücknahme des Antrags auf Erteilung einer vorübergehenden Berufserlaubnis (pdf)
Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Berufserlaubnis über die gesetzliche Höchstdauer von zwei Jahren hinaus (pdf)

98 Gesamt

Kontakt

Kontakt

Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Gesundheitswesen

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 98
Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW)
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen

Kontaktformular

Bitte beachten: Längere Bearbeitungszeiten

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der vielen eingehenden Anträge mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden muss. Damit wir die Anträge schneller bearbeiten können, reichen Sie bitte alle Antragsunterlagen vollständig ein.