Verkäufliche Kulturdenkmale in Baden-Württemberg
Kontakt
Das sollten Sie wissen!
Die Regierungspräsidien nehmen keinerlei Einfluss auf die Kaufverhandlungen. Diese bleiben ausschließlich den Interessenten und Eigentümern überlassen. Für die Angaben des Verkäufers wird keine Gewähr übernommen.
Klären Sie vor dem Kauf die bau- und denkmalschutzrechtlichen Voraussetzungen!
Vor dem Kauf sollten Sie die bau- und denkmalschutzrechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen am Gebäude oder auf dem Grundstück klären. Wir empfehlen Ihnen, die künftige Nutzung und beabsichtigten baulichen Veränderungen mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung) bzw. mit der Abteilung 8 des Regierungspräsidiums Stuttgart zu besprechen.
Auch können die voraussichtlichen Kosten von Instandsetzungs-, Erneuerungs- oder Umbaumaßnahmen nicht bei den Angeboten angegeben werden. Denn sie hängen nicht nur vom Bauzustand ab, sondern auch von den besonderen Nutzungs- und Ausstattungswünschen des Käufers. Um die finanziellen Belastungen kalkulieren zu können, empfehlen wir dringend, sich zur Beratung rechtzeitig an einen Architekten zu wenden, der Erfahrung im Umgang mit historischer Bausubstanz besitzt.
Sie wollen Ihr Objekt bei uns inserieren?
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Hier können Sie Ihr Objekt in den jeweiligen Katalog des für Sie zuständigen Regierungspräsidiums eingeben:
Regierungsbezirk Stuttgart Inserat erstellen
Regierungsbezirk Karlsruhe Inserat erstellen
Regierungsbezirk Freiburg Inserat erstellen
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