Vorkommnisse mit Medizinprodukten
Bei der Anwendung von Medizinprodukten kann es zu Funktionsstörungen oder Ausfällen kommen, die zu einer Gefährdung von Patienten und Anwendern führen können (sogenannte Vorkommnisse). Im Hinblick auf eine Minimierung dieser Risiken wurde in der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) ein Meldeverfahren festgelegt.
Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung - MPAMIV
Dem entsprechend bestehen Meldepflichten für:
- Hersteller und Bevollmächtigte für Vorkommnisse mit ihren Medizinprodukten,
- Betreiber (u.a. Ärzte und Zahnärzte), denen im Rahmen der Diagnostik oder Behandlung von Patienten Vorkommnisse mit Medizinprodukten bekannt werden,
- Händler, die Medizinprodukte zur Eigenanwendung durch Patienten/Laien an den Endanwender abgeben, wenn ihnen Vorkommnisse mitgeteilt wurden.
Ansprechpartner für die Behörden hierbei sind insbesondere
Ansprechpartner für die Behörden hierbei sind insbesondere
- Bei Herstellern/Bevollmächtigten der Sicherheitsbeauftragte für Medizinprodukte gemäß § 30 MPG
- Bei Herstellern/Bevollmächtigten die für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person gemäß Art. 15 MDR
- Bei Betreibern der Beauftragte für Medizinprodukte-Sicherheit gemäß § 6 MPBetreibV