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Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit
Die Regierungspräsidien sind im Bereich
-
des Arzneimittelgesetzes (AMG),
-
des Apothekengesetzes (ApoG) und
-
des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)
für folgende Aufgaben zuständig:
Überwachung...
Überwachung...
- von Apotheken und Krankenhausapotheken,
- der Heimversorgung durch Apotheken,
- der Krankenhausversorgung durch (Krankenhaus-)Apotheken,
- der Verpachtung und Verwaltung von Apotheken,
- von Großhandelsbetrieben mit Human- oder Tierarzneimitteln, soweit sie nicht gleichzeitig pharmazeutische Unternehmer im Sinne von § 4 Abs. 18 AMG sind,
- von Einzelhandelsbetrieben mit freiverkäuflichen Arzneimitteln, z. B. Drogerie- und Lebensmittelmärkte, Teeläden,
- des Versandhandels mit Arzneimitteln,
- der klinischen Prüfungen von Arzneimitteln,
- von Arzneimittelvermittlern nach § 4 Abs. 22a AMG,
- des Verkehrs mit Betäubungsmitteln bei Ärzten und Apothekern (siehe Betäubungsmittel),
- von Gewebeeinrichtungen (siehe Gewebe und Gewebezubereitungen),
- von pharmazeutischen Unternehmern, die gleichzeitig Apotheken sind, Einzelhandel oder Großhandel betreiben, soweit sie keine Erlaubnis nach § 13 Abs. 1 oder § 72 Abs. 2 des AMG benötigen,
- von Betrieben, die Arzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 4 AMG herstellen oder in Verkehr bringen (Tierdiagnostika),
- von Unternehmen, die Arzneimittel lagern oder transportieren,
- der erlaubnisfreien Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte, Zahnärzte oder sonst zur Ausübung der Heilkunde bei menschen befugte Personen,
- von Betrieben und Einrichtungen, die Wirkstoffe herstellen oder importieren, in den Verkehr bringen oder sonst damit handeln. Dies gilt auch für Händler, die Apotheken mit Wirkstoffen für die Rezepturherstellung beliefern.
Die Betriebe und Einrichtungen nach 1., 4., 5., 7. und 11 müssen eine Erlaubnis beantragen.
Apotheken
Apotheken nach 2. oder 3., die ein Heim oder Krankenhaus versorgen möchten, benötigen eine Genehmigung des Versorgungsvertrags.
Bitte beachten Sie:
Für die Beantragung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke finden Sie das Merkblatt und die Formulare unter Apotheken
Heimversorgung
Für die Genehmigung eines Heimversorgungsvertrages beachten Sie bitte dieses Merkblatt:
Großhandel
Für die Beantragung einer Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a AMG für Betriebe, die gleichzeitig pharmazeutische Unternehmer sind, finden Sie das Merkblatt und die Formulare auf den Seiten der Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg.
Für die Beantragung einer Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52 a AMG für Betriebe, die nicht gleichzeitig pharmazeutische Unternehmer sind, finden Sie hier die Merkblätter und die Formulare.
An welches Regierungspräsidium Sie den jeweiligen Antrag richten müssen, entnehmen Sie bitte dem Anhang "Zuständigkeitsgebiete der Regierungspräsidien" im Anschluss an a) und b):
Dokumente sind nicht barrierefrei
An welches Regierungspräsidium Sie den jeweiligen Antrag richten müssen, entnehmen Sie bitte dem Anhang "Zuständigkeitsgebiete der Regierungspräsidien" im Anschluss an b):
Dokumente sind nicht barrierefrei
An welches Regierungspräsidium Sie den jeweiligen Antrag aus a und/oder b richten müssen, können Sie folgendem Anhang entnehmen:
Dokumente sind nicht barrierefrei
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| title | file extension | size |
|---|---|---|
| Merkblatt zur Genehmigung eines Heimversorgungsantrages | 498 KB |
Anzeigepflicht für Betriebe nach 6., 8., 9., 10., 12., 13., 14., 15 und 16.
Anzeigepflicht für Betriebe nach 6., 8., 9., 10., 12., 13., 14., 15 und 16.
Für diese Betriebe besteht eine Anzeigepflicht nach § 67 AMG.
a) Klinische Prüfung mit Arzneimitteln
Für die Anzeige einer klinischen Prüfung von Arzneimitteln durch Prüfer, Sponsoren oder sonstigen beteiligten Einrichtungen verwenden Sie bitte die unten aufgeführten Formulare.
b) Arzneimittelvermittler
Für die Anzeige der Arzneimittelvermittlung verwenden Sie bitte das unten aufgeführte Formular.
c) Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte und andere zur Heilkunde befähigte Personen
Dokumente sind nicht barrierefrei
| title | file extension | size |
|---|---|---|
| Formular: Klinische Prüfung / RPT 26 | 210 KB | |
| RP Karlsruhe: Hinweis Anzeige Klinische Prüfungen Karlsruhe | 376 KB |
Dokumente sind nicht barrierefrei
| title | file extension | size |
|---|---|---|
| Anzeige einer Arzneimittelvermittlung gemäß § 52c AMG | 206 KB |
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Arzneimittel aus dem Ausland
Arzneimittel aus dem Ausland
Im nachfolgenden FAQ-Papier haben wir für Sie Informationen zum Verbringen aus dem Ausland mit dem Reisegepäck oder per Versand zusammengefasst.
Kontakt
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Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 94)
Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat 26)
Regierungspräsidium Freiburg (Referat 25)
Regierungspräsidium Tübingen (Referat 26)
Zuständigkeiten bei der Durchführung des Arzneimittelgesetzes in Baden-Württemberg