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Sprengstoff

Kontakt

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Regierungspräsidium Tübingen

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen

Referat 54.4
Dietmar Schäfer
07071 757-3522
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Anerkennung von Fachkundelehrgängen und Prüfungen nach dem Sprengstoffgesetz

Im gewerblichen wie im privaten Bereich ist bei Anwendung von explosionsgefährlichen Stoffen gemäß Sprengstoffgesetz eine behördliche Zulassung erforderlich. Ziel ist sicherzustellen, dass explosionsgefährliche Stoffe korrekt angewendet werden, damit kein Missbrauch und keine Gefährdung von Personen und Gütern entstehen können.

Einsatzfelder explosionsgefährlicher Stoffe sind im gewerblichen Bereich
  • Sprengarbeiten (Steinbruch, Abbruchsprengungen)
  • Pyrotechnische Rettungssysteme (Airbag)
  • Großfeuerwerken
  • Bühnenfeuerwerke
und im privaten Bereich (Sportschützen)
  • Böllerschießen
  • Vorderladerschießen
  • Wiederladen von Patronen

Der Weg zum Fachkundenachweis

Der Weg zum Fachkundenachweis

Für die Ausstellung der Zulassungen (z. B. Erlaubnisse oder Befähigungsscheine) benötigen die Personen unter anderem einen Nachweis ihrer Fachkunde. Die Fachkunde für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen kann in staatlich anerkannten Lehrgängen erworben werden, an die sich eine Prüfung unter Vorsitz der zuständigen Behörde (in Baden-Württemberg: Regierungspräsidium Tübingen) anschließt.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat landesweite Zuständigkeit...

  • für die staatliche Anerkennung der Lehrgänge zur Vermittlung der Fachkunde (Grund-, Sonder- oder Wiederholungslehrgänge)
  • für die Prüfung der Fachkunde zum Umgang und Verkehr von explosionsgefährlichen Stoffen
  • für die Bauartzulassung von Bauteilen für den Einsatz in Lagern für explosionsgefährdende Stoffe sowie in explosionsgefährdeten Bereichen

Landesweite Zuständig der Marktüberwachung für explosionsgefährliche Stoffe - Referat 113, Marktüberwachung

​Weitere Informationen zum Sprengstoffrecht

​Weitere Informationen zum Sprengstoffrecht

Regelungen zur Anwendung von explosionsgefährlichen Stoffen hierzu sind im Sprengstoffgesetz und in den Sprengstoffverordnungen zusammengefasst.

Fachinformationen, Anzeigen von Sprengungen, Merkblätter und Checklisten zum Sprengstoffrecht erhalten Sie auf den Internetseiten der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

Marktüberwachung für explosionsgefährliche Stoffe