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Themenportal Verkehr und InfrastrukturLuftverkehr und Luftsicherheit

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist als Luftfahrtbehörde zuständig für die Aufgaben auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechts in Baden-Württemberg.

Wiederholungsstandardisierung Auffrischungsseminar für Prüfer FCL/SFCL 2026

Wiederholungsstandardisierung Auffrischungsseminar für Prüfer FCL/SFCL 2026

Das Regierungspräsidium Stuttgart bietet am Freitag, 6. Februar 2026, von 10 bis ca. 14 Uhr, ein Auffrischungsseminar für Prüfer FCL/ SFCL gemäß VO-EU 1178/2011, FCL.1025 b 2 und VO-EU 2018/1976, SFCL.460 b 1 in Form einer Videokonferenz an (Seminarkürzel: AUS-0168).

Anmeldung: Bitte melden Sie sich über Vereinsflieger.de an: 
Vereinsflieger.de -> „Mein Profil“ ->  Seminarangebote  ->  Auffrischungsseminar für Prüfer (AUS-0168)
Tipp: Klicken Sie unter Seminarangebote auf das blaue Feld „Bezeichnung“. Es öffnet sich ein Dialogfeld. 
Neben dem Symbol „Filter“ geben Sie die Zahl 168 ein. Dann O.K. Das Seminar wird angezeigt.
Klicken Sie auf das Symbol „Auge“. Melden Sie sich unter Angabe der abgefragten Daten an, in dem Sie auf „Anmeldung absenden“ klicken.

In Stuttgart und ab sofort auch in Freiburg finden die theoretischen Prüfungen in Einzelprüfungen statt. Nach Eingang der Empfehlung durch den Ausbildungsbetrieb werden individuelle Termine vereinbart.

In der Außenstelle Freiburg werden zusätzlich monatlich praktische Sprechfunkprüfungen angeboten. Die Termine in Freiburg finden Sie hier (pdf)

Anmeldungen durch den Ausbildungsleiter für Stuttgart/Freiburg können ausschließlich über unser Funktionspostfach erfolgen: lizenzierung-luftverkehr@rps.bwl.de

Wegen personeller Engpässe ist der Bereich Lizenzierung  und Ausbildung von Luftfahrern momentan vormittags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch zu erreichen. Aus diesem Grund ist auch mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Selbstverständlich können Sie jederzeit eine Email an unser Funktionspostfach: lizenzierung lizenzierung-luftverkehr@rps.bwl.de senden.

Online Prozess zum Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung

Wir als Behörde wurden an den Prozess zur digitalen Antragsstellung angeschlossen und freuen uns Ihnen einen digitalen Weg zur Verfügung stellen zu können. Dieser Prozess wurde von der Behörde in Hamburg entwickelt, deshalb seien Sie nicht verwundert, wenn der Link auf das Serviceportal Hamburg verweist. Sie werden durch den Prozess geführt und können den Antrag als Unternehmen für Beschäftigte oder als Privatperson stellen. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Startseite des Prozesses.

Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

Als Luftfahrtbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig für die ​Abnahme der theoretischen Prüfungen für Privatflugzeugführer, Segelflugzeugführer, Privathubschrauberführer und Freiballonführer. 

Hier finden Sie die Informationen zur Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Erlaubnissen für das Luftfahrtpersonal.

Lizenzen
Ausbildung
Prüferinformationen
Anerkannte Prüfer
Flugmedizin
Zuverlässigkeitsüberprüfung für Piloten

Das Sachgebiet Luftsicherheit ist auf der Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes für Maßnahmen zum Schutz des zivilen Luftverkehrs vor äußeren Gefahren wie Entführungen und Sabotageakten für die Verkehrsflughäfen Friedrichshafen und Karlsruhe / Baden-Baden zuständig.

Hierzu gehört neben der Umsetzung von Anordnungen und Erlassen im Bereich der Luftsicherheit insbesondere die Beauftragung von Kontrolldienstleistungen und Beleihung von Kontrollpersonal zur Durchführung von Passagier- und Reisegepäckkontrollen sowie die Entwicklung und Bereitstellung der erforderlichen Kontrolltechnik.

Wir üben auch die Fachaufsicht über das Kontrollpersonal aus, stellen die Prüfungskommission für Luftsicherheitsassistenten und führen Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Flughafenausweisträgern, Luftfrachtversendern und Piloten durch.

Darüber hinaus sind wir verantwortlich für die Durchführung vorgeschriebener Qualitätssicherungsmaßnahmen, z. B. Real-Tests, Inspektionen und Audit-Verfahren. Wir berufen die „Örtliche Sicherheitskommission“ ein und sind gleichzeitig auch Bußgeldbehörde für diesen Rechtsbereich.

Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart

Verkehrsschild mit Flugzeug und dem Schriftzug Fluglärm

Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart

Hier gelangen Sie zu den Informationen und Jahresberichten der Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart

Landesweite Zuständigkeit

Landesweite Zuständigkeit

​Regierun​gspräsidium Stuttgart

Referat 46.2
Luftverkehr, Flugplätze und Flugbetrieb

Ihre Ansprechpartner/innen

Außenstelle Freiburg im Breisgau:

Referat 46.2
Münsterplatz 3
79098 Freiburg i. Br.
Postanschrift:
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br.

Referat 46.3
Luftsicherheit und Zuverlässigkeitsüberprüfungen

Ihre Ansprechpartner/innen