Themenportal Verkehr und InfrastrukturLuftverkehr und Luftsicherheit
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist als Luftfahrtbehörde zuständig für die Aufgaben auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechts in Baden-Württemberg.
Wiederholungsstandardisierung Auffrischungsseminar für Prüfer FCL/SFCL 2026
Wiederholungsstandardisierung Auffrischungsseminar für Prüfer FCL/SFCL 2026
Das Regierungspräsidium Stuttgart bietet am Freitag, 6. Februar 2026, von 10 bis ca. 14 Uhr, ein Auffrischungsseminar für Prüfer FCL/ SFCL gemäß VO-EU 1178/2011, FCL.1025 b 2 und VO-EU 2018/1976, SFCL.460 b 1 in Form einer Videokonferenz an (Seminarkürzel: AUS-0168).
Anmeldung: Bitte melden Sie sich über Vereinsflieger.de an:
Vereinsflieger.de -> „Mein Profil“ -> Seminarangebote -> Auffrischungsseminar für Prüfer (AUS-0168)
Tipp: Klicken Sie unter Seminarangebote auf das blaue Feld „Bezeichnung“. Es öffnet sich ein Dialogfeld.
Neben dem Symbol „Filter“ geben Sie die Zahl 168 ein. Dann O.K. Das Seminar wird angezeigt.
Klicken Sie auf das Symbol „Auge“. Melden Sie sich unter Angabe der abgefragten Daten an, in dem Sie auf „Anmeldung absenden“ klicken.
In Stuttgart und ab sofort auch in Freiburg finden die theoretischen Prüfungen in Einzelprüfungen statt. Nach Eingang der Empfehlung durch den Ausbildungsbetrieb werden individuelle Termine vereinbart.
In der Außenstelle Freiburg werden zusätzlich monatlich praktische Sprechfunkprüfungen angeboten. Die Termine in Freiburg finden Sie hier (pdf).
Anmeldungen durch den Ausbildungsleiter für Stuttgart/Freiburg können ausschließlich über unser Funktionspostfach erfolgen: lizenzierung-luftverkehr@rps.bwl.de
Wegen personeller Engpässe ist der Bereich Lizenzierung und Ausbildung von Luftfahrern momentan vormittags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch zu erreichen. Aus diesem Grund ist auch mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Selbstverständlich können Sie jederzeit eine Email an unser Funktionspostfach: lizenzierung lizenzierung-luftverkehr@rps.bwl.de senden.
Online Prozess zum Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung
Wir als Behörde wurden an den Prozess zur digitalen Antragsstellung angeschlossen und freuen uns Ihnen einen digitalen Weg zur Verfügung stellen zu können. Dieser Prozess wurde von der Behörde in Hamburg entwickelt, deshalb seien Sie nicht verwundert, wenn der Link auf das Serviceportal Hamburg verweist. Sie werden durch den Prozess geführt und können den Antrag als Unternehmen für Beschäftigte oder als Privatperson stellen. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Startseite des Prozesses.
Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Als Luftfahrtbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig für die Abnahme der theoretischen Prüfungen für Privatflugzeugführer, Segelflugzeugführer, Privathubschrauberführer und Freiballonführer.
Hier finden Sie die Informationen zur Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Erlaubnissen für das Luftfahrtpersonal.
Lizenzen
Ausbildung
Prüferinformationen
Anerkannte Prüfer
Flugmedizin
Zuverlässigkeitsüberprüfung für Piloten
Der Flugbetrieb und die Luftraumnutzung sind meistens von der Landesluftfahrtbehörde zu erlauben und zu genehmigen.
Hier gelangen Sie zu
Hinweisschreiben über (Änderungs-)Genehmigungsverfahren nach § 6 Luftverkehrsgesetz
Formulare für Außenstarts und Landungen
Formular für Unterschreitung der Mindestflughöhe
Formular für das Aufstellen von Kränen und anderen Baugeräten
Formular für Scheinwerfer und Laser
Informationen zu Flugmodellen / unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen)
Formulare zu Flugmodellen / unbemannten Luftfahrtsystemen
Informationen zu Kinderluftballons
Hinweis zum Verbot von Himmelslaternen
Formular für Wetterballons
Formulare Luftfahrtveranstaltung
Weitere Informationen zum Thema Flugbetrieb finden Sie unter folgenden weiterführenden Links:
Fluglärm und
Informationen und Dokumente zum Thema Luftarbeit (SPO)
Das Sachgebiet Luftsicherheit ist auf der Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes für Maßnahmen zum Schutz des zivilen Luftverkehrs vor äußeren Gefahren wie Entführungen und Sabotageakten für die Verkehrsflughäfen Friedrichshafen und Karlsruhe / Baden-Baden zuständig.
Hierzu gehört neben der Umsetzung von Anordnungen und Erlassen im Bereich der Luftsicherheit insbesondere die Beauftragung von Kontrolldienstleistungen und Beleihung von Kontrollpersonal zur Durchführung von Passagier- und Reisegepäckkontrollen sowie die Entwicklung und Bereitstellung der erforderlichen Kontrolltechnik.
Wir üben auch die Fachaufsicht über das Kontrollpersonal aus, stellen die Prüfungskommission für Luftsicherheitsassistenten und führen Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Flughafenausweisträgern, Luftfrachtversendern und Piloten durch.
Darüber hinaus sind wir verantwortlich für die Durchführung vorgeschriebener Qualitätssicherungsmaßnahmen, z. B. Real-Tests, Inspektionen und Audit-Verfahren. Wir berufen die „Örtliche Sicherheitskommission“ ein und sind gleichzeitig auch Bußgeldbehörde für diesen Rechtsbereich.
Hier gelangen Sie zu den Informationen und Formularen ...
Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart
Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart
Hier gelangen Sie zu den Informationen und Jahresberichten der Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart
Landesweite Zuständigkeit
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 46.2
Luftverkehr, Flugplätze und Flugbetrieb
Außenstelle Freiburg im Breisgau:
Referat 46.2
Münsterplatz 3
79098 Freiburg i. Br.
Postanschrift:
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br.
Referat 46.3
Luftsicherheit und Zuverlässigkeitsüberprüfungen