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Naturnahe Gewässerentwicklung

Bäche und Flüsse sind die Lebensadern der Landschaft und übernehmen wichtige Funktionen im Wasser- und Naturhaushalt. Daher formuliert die EG-Wasserrahmenrichtlinie europaweit das Ziel des guten ökologischen und guten chemischen Zustands für die Gewässer. Um dies zu erreichen sind eine Fülle von Maßnahmen notwendig, um unsere Gewässer als Lebensraum für die hier heimische Artenvielfalt zu erhalten oder wiederherzustellen.

Auch wir Menschen profitieren von einer intakten Umwelt – nicht zuletzt dadurch, dass wir sie erleben und uns dort erholen können.

Fehlende Lebensräume und Hochwassergefahr

Durch Ausbau und Begradigung haben unsere Gewässer ihre natürliche Struktur und damit ihre Lebensraumfunktion verloren. Eine monotone Gewässerstruktur mit regulierten Strömungsbedingungen lässt keine Umlagerungsprozesse von Sediment wie Kies und Totholz zu. Dadurch fehlen im Gewässerbett vielfältige Strukturen, welche in einem natürlichen Gewässereine Vielzahl verschiedene Lebensräume – sogenannte Habitate bilden.

Laufverkürzungen, die im Rahmen der Begradigung der Fließgewässer durchgeführt wurden und fehlende Überflutungsflächen verursachen erhöhte Fließgeschwindigkeiten und einen raschen Anstieg der Hochwasserabflüsse sowie erhöhte Scheitelwerte durch Überlagerung der Abflusswellen. 
Hochwasserschutz

Revitalisierung

Unter Revitalisierung werden bauliche Maßnahmen zur strukturellen Aufwertung eines Gewässers verstanden. Mit diesen kann die ökologische Funktionsfähigkeit des Gewässers verbessert bzw. wiederhergestellt werden. Man schafft dadurch gezielt Lebensräume oder ermöglicht eigendynamische Prozesse, damit sich das Gewässer selbst entwickeln kann. Besonders wichtig sind dafür: Eine vielfältige Strömung, eine große Varianz in der Tiefe und Breite des Gewässers sowie ein natürlicher Uferbewuchs. 

Im Idealfall wird dem Gewässer eine ausreichend große Entwicklungsfläche für eine freie Laufentwicklung zur Verfügung gestellt. Dabei sind das Gewässer und seine Aue als ein System zu sehen. Durch regelmäßige Überflutungen dient das Ökosystem Aue auch dem Rückhalt bei Hochwasser.
Der Begriff „Renaturierung“ wird häufig synonym zum Begriff „Revitalisierung“ verwendet. Er kann jedoch im eigentlichen Wortsinn missverständlich sein. Denn der natürliche, unbeeinflusste Zustand kann in unseren über Jahrhunderte veränderten Gewässern nicht wiederhergestellt werden.

Planungsgrundlagen für eine naturnahe Gewässerentwicklung

Wiederherstellung der Durchgängigkeit

Fließgewässer sind offene Ökosysteme. Hierbei spielt die Ausbreitung von Fließgewässerlebewesen und deren Wanderung mit und gegen die Strömung eine große Rolle. Die Laichwanderungen vor allem von Wanderfischen wie Lachs, Meerforelle, Aal, Maifisch, Fluss- und Bachneunauge sind fester Bestandteil in deren Lebenszyklen.

Durch Wasserkraftnutzung und Ausbaumaßnahmen sind unsere Fließgewässer vielfach durch Regelungs- und Querbauwerke unterbrochen und aufgestaut. Sohlenabstürze, Wehre mit Stauhaltungen, Durchlassbauwerke und Verrohrungen beeinträchtigen das Abflussgeschehen.

Auch weiterhin sind die Gewässer für Fische und Kleinlebewesen vielerorts nicht durchgängig, ihre Wanderungen zu den Laich- oder Futter- und Nahrungsplätzen werden unterbrochen oder behindert. In der Vergangenheit standen bei der Errichtung dieser Anlagen oft nur technisch-hydraulische Kriterien im Vordergrund. Heute ist man bemüht unrentable und nicht mehr genutzte Anlagen rückzubauen. Weiterhin bestehende Wehranlagen und Sohlenabstürze sind naturnah und für die Wasserorganismen durchgängig umzugestalten.

​Planungsgrundlagen für gewässerökologische Maßnahmen

Fließgewässer dienen nicht nur den Tieren und Pflanzen als Lebensraum, sondern auch der sicheren Ableitung von Hochwasser, der Erhaltung und Sicherung der Wasserressourcen – vor allem eines günstigen Grundwasserhaushaltes –, dem Naturpotenzial der Landschaft entlang des Gewässers sowie der Freizeit- und Erholungsnutzung. Gewässer unterliegen aber auch einem großen Flächendruck und räumlichen Einschränkungen, v. a. durch Siedlungsflächen und Infrastruktur.

Bei einer Renaturierung oder Maßnahmen zur Hochwassersicherung sind deshalb zahlreiche Randbedingungen und Interessen zu beachten. 

Das Leitbild für eine naturnahe Umgestaltung bildet der potenziell natürliche Gewässerzustand. Zielwert ist Gewässerstrukturklasse 1 bis 3 entsprechend dem Fließgewässertyp. Wo dies aufgrund fehlender Entwicklungsflächen nicht möglich ist, werden in sogenannten „Revitalisierungsmaßnahmen“ zielgerichtet fehlende Strukturen im Gewässerbett geschaffen. Dies erfordert aber meist kostspielige Baumaßnahmen und eine dauerhafte Unterhaltung.

Bewirtschaftungspläne und Gewässerentwicklungspläne

Um den guten ökologischen Zustand entsprechend der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, werden Bewirtschaftungspläne mit Maßnahmenprogrammen von den Flussgebietsbehörden bei den Regierungspräsidien aufgestellt, die u. a. ein hydromophologisches Maßnahmenpaket beinhalten, also Strukturmaßnahmen für die Wiederherstellung ökologisch funktionsfähiger Gewässer.

Für diese werden aktuell über die Landesstudie Gewässerökologie in einem landesweit angewandten Verfahren Planungsgrundlagen geschaffen, um den notwendigen Maßnahmenumfang und geeignete Gewässerabschnitte zu definieren.

Ein weiteres, bereits etabliertes Planungsinstrument für das Zusammenspiel von Nutzungen und einer naturnahen Gewässerentwicklung sind Gewässerentwicklungskonzepte und Gewässerentwicklungspläne der Kommunen (Gewässer II. Ordnung) bzw. des Landes (Gewässer I. Ordnung). Diese Detailplanungen berücksichtigen insbesondere die örtlichen Rahmenbedingungen.

Die in den Gewässerentwicklungsplänen empfohlenen Maßnahmen verbessern die ökologische Funktionsfähigkeit der Bäche und Flüsse, schaffen Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des guten ökologischen Zustands unserer Fließgewässer. Diese Gewässerentwicklungspläne wurden bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berücksichtigt.

Kontakt_Naturnahe Gewässerentwicklung

Kontakt

Für den Erhalt und die Entwicklung unserer Gewässer ist der nach dem Wassergesetz zuständige „Träger der Ausbau- und Unterhaltungslast“ verantwortlich. Dies umfasst sowohl den Hochwasserschutz als auch die Gewässerökologie. An den Gewässern erster Ordnung sind dies die Landesbetriebe Gewässer an den Regierungspräsidien. Für die Gewässer zweiter Ordnung sind dies die Gemeinden.

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 53.1: zuständig für die Landkreise Böblingen, Esslingen Göppingen, Heidenheim, Ostalbkreis, Schwäbisch Hall

Referat 53.2: zuständig für die Landkreise Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Rems-Murr-Kreis, Stadtkreise Heilbronn und Stuttgart

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 53.1: Hochwasserschutz und Gewässerökologie, Planung und Bau

Referat 53.2: Hochwasserschutz und Gewässerökologie, Betrieb und Unterhaltung, Integriertes Rheinprogramm

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 53.1: Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz, Planung und Bau

Referat 53.2: Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz, Betrieb und Unterhaltung

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 53.1: zuständig für die Landkreise Sigmaringen, Biberach, Alb-Donau-Kreis, Stadtkreis Ulm

Referat 53.2: zuständig für die Landkreise Tübingen, Reutlingen, Zollernalb, Bodensee und Ravensburg