Naturnahe Gewässerentwicklung
Bäche und Flüsse sind die Lebensadern der Landschaft und übernehmen wichtige Funktionen im Wasser- und Naturhaushalt. Daher formuliert die EG-Wasserrahmenrichtlinie europaweit das Ziel des guten ökologischen und guten chemischen Zustands für die Gewässer. Um dies zu erreichen sind eine Fülle von Maßnahmen notwendig, um unsere Gewässer als Lebensraum für die hier heimische Artenvielfalt zu erhalten oder wiederherzustellen.
Auch wir Menschen profitieren von einer intakten Umwelt – nicht zuletzt dadurch, dass wir sie erleben und uns dort erholen können.
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Kontakt
Für den Erhalt und die Entwicklung unserer Gewässer ist der nach dem Wassergesetz zuständige „Träger der Ausbau- und Unterhaltungslast“ verantwortlich. Dies umfasst sowohl den Hochwasserschutz als auch die Gewässerökologie. An den Gewässern erster Ordnung sind dies die Landesbetriebe Gewässer an den Regierungspräsidien. Für die Gewässer zweiter Ordnung sind dies die Gemeinden.
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 53.1: zuständig für die Landkreise Böblingen, Esslingen Göppingen, Heidenheim, Ostalbkreis, Schwäbisch Hall
Referat 53.2: zuständig für die Landkreise Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Rems-Murr-Kreis, Stadtkreise Heilbronn und Stuttgart
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 53.1: Hochwasserschutz und Gewässerökologie, Planung und Bau
Referat 53.2: Hochwasserschutz und Gewässerökologie, Betrieb und Unterhaltung, Integriertes Rheinprogramm
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 53.1: Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz, Planung und Bau
Referat 53.2: Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz, Betrieb und Unterhaltung
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 53.1: zuständig für die Landkreise Sigmaringen, Biberach, Alb-Donau-Kreis, Stadtkreis Ulm
Referat 53.2: zuständig für die Landkreise Tübingen, Reutlingen, Zollernalb, Bodensee und Ravensburg