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Planungsgrundlagen für eine naturnahe Gewässerentwicklung

Das Ziel für gewässerökologische Maßnahmen ist es die Lebensraumfunktion in unseren vielfach strukturell stark verbauten und begradigten Gewässern wiederherzustellen. Dies orientiert sich in erster Linie an den Ansprüchen der Organismen im Gewässer, vor allem den wirbellosen Tieren der Gewässersohle (Makrozoobenthos) und den Fischen.  Als Orientierung gibt es eine Reihe von Leitbildern und fachlichen Grundlagen, die bei Planung und Bau von Strukturmaßnahmen, bis hin zu einer späteren Erfolgskontrolle zu berücksichtigen sind.  

Neben den Anforderungen nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie, sind weitere ausführende Regelungen, wie z. B. nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft sowie Ziele aus der Klimawandelanpassungsstrategie des Landes zu berücksichtigen.

Um sowohl den fachlichen Grundlagen als auch den rechtlichen Regelungen zu entsprechen, wurde eine Planungshilfe erarbeitet, die den Unterhaltungspflichtigen sowie weiteren Maßnahmenträgern, den beauftragten Ingenieurbüros, aber auch den Genehmigungsbehörden zur Orientierung und Qualitätssicherung im gesamten Planungsprozess von Revitalisierungsmaßnahmen an Fließgewässern dienen. Insbesondere auch für die Planung von Ausgleichsmaßnahmen an Gewässern ist die Handlungshilfe zu empfehlen.

Kontakt_Naturnahe Gewässerentwicklung

Kontakt

Für den Erhalt und die Entwicklung unserer Gewässer ist der nach dem Wassergesetz zuständige „Träger der Ausbau- und Unterhaltungslast“ verantwortlich. Dies umfasst sowohl den Hochwasserschutz als auch die Gewässerökologie. An den Gewässern erster Ordnung sind dies die Landesbetriebe Gewässer an den Regierungspräsidien. Für die Gewässer zweiter Ordnung sind dies die Gemeinden.

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 53.1: zuständig für die Landkreise Böblingen, Esslingen Göppingen, Heidenheim, Ostalbkreis, Schwäbisch Hall

Referat 53.2: zuständig für die Landkreise Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Rems-Murr-Kreis, Stadtkreise Heilbronn und Stuttgart

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 53.1: Hochwasserschutz und Gewässerökologie, Planung und Bau

Referat 53.2: Hochwasserschutz und Gewässerökologie, Betrieb und Unterhaltung, Integriertes Rheinprogramm

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 53.1: Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz, Planung und Bau

Referat 53.2: Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz, Betrieb und Unterhaltung

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 53.1: zuständig für die Landkreise Sigmaringen, Biberach, Alb-Donau-Kreis, Stadtkreis Ulm

Referat 53.2: zuständig für die Landkreise Tübingen, Reutlingen, Zollernalb, Bodensee und Ravensburg