Förderbereich Schulentwicklung und SchulpersonalFörderung unterrichtsergänzender Betreuungsangebote
Was wird gefördert?
- Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule innerhalb eines Zeitkorridors von sechs Stunden am Vormittag (inkl. Unterricht und Pausen)
- Betreuungsangebote am Nachmittag und kommunalen Betreuungsgruppen an Ganztageshauptschulen im Umfag von max. 15 Stunden je Woche
- Horte an der Schule. Betreuungszeit: Montag bis Freitag täglich mindestens fünf Stunden nach dem Unterrichtsvormittag.
Zielsetzung
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Bereitstellung von Betreuungsangeboten.
Wer kann einen Antrag stellen?
Öffentliche Schulträger, freie Träger (z. B. Kirchen, Elternvereine), örtliche Träger der Jugendhilfe, Gemeinden und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 71
Tanja Stegmaier
0711 904-17142
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Sabine Zeidler
0711 904-17153
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Friedrich Kaupp
0711 904-17111
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Regierungspräsidium Freiburg
Referat 71
Helga Heidiri
0761 208-6122
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Sandra Feißt
0761 208-6100
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Christine Stankovic
0761 208-6090
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