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Förderbereich Schulentwicklung und SchulpersonalFörderung unterrichtsergänzender Betreuungsangebote

Was wird gefördert?

  • Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule innerhalb eines Zeitkorridors von sechs Stunden am Vormittag (inkl. Unterricht und Pausen)
  • Betreuungsangebote am Nachmittag und kommunalen Betreuungsgruppen an Ganztageshauptschulen im Umfag von max. 15 Stunden je Woche
  • Horte an der Schule. Betreuungszeit: Montag bis Freitag täglich mindestens fünf Stunden nach dem Unterrichtsvormittag.

Zielsetzung

Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Bereitstellung von Betreuungsangeboten.

Wer kann einen Antrag stellen?

Öffentliche Schulträger, freie Träger (z. B. Kirchen, Elternvereine), örtliche Träger der Jugendhilfe, Gemeinden und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe

Kontakt

​Regierungspräsidium Stuttgart  

Referat 71

Tanja Stegmaier
0711 904-17142
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Sabine Zeidler
0711 904-17153
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Friedrich Kaupp
0711 904-17111
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Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 71

Andrea Wagner
0721 926-4499
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Regierungspräsidium Freiburg

Referat 71

Helga Heidiri
0761 208-6122
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Sandra Feißt
0761 208-6100
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Christine Stankovic
0761 208-6090
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Regierungspräsidium Tübingen

Referat 71

Michaela Schaible
07071 757-2167
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