Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF)
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 32
Martina Burkhardt
0711 904-13206
E-Mail senden
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 34
Dr. Christa Jung
0721 926-3319
E-Mail senden
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 32
Katrin Fackler
0761 208-1240
E-Mail senden
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 32
Monika Diller-Bulling
07071 757-3338
E-Mail senden
Was wird gefördert?
- Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum
- Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten
Zielsetzung
- Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen sollen die fachlichen, hier insbesondere die unternehmerischen und ökologischen, sowie die persönlichen Kompetenzen von Frauen verbessern.
- Ziel der Förderung ist es, wohnortnahe Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen sowie qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Damit soll auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.
Die Vorhaben sollen beispielgebend für die Region sein und helfen, die Daseinsvorsorge zu sichern und zu verbessern. Die Wirtschaftsstruktur und das Dienstleistungsangebot im ländlichen Raum sollen erhalten und gestärkt werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Bildungsträger und -einrichtungen sowie sonstige Anbieter von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen
- Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten
Antragstellung
Anträge und weitere Informationen finden Sie hier:
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: IMF-Antragsstellung