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Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF)

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 32

Martina Burkhardt
0711 904-13206
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Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 34

Dr. Christa Jung
0721 926-3319
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Regierungspräsidium Freiburg

Referat 32

Katrin Fackler
0761 208-1240
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Regierungspräsidium Tübingen

Referat 32

Monika Diller-Bulling
07071 757-3338
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Was wird gefördert?

  • Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum
  • Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten

Zielsetzung

  1. Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen sollen die fachlichen, hier insbesondere die unternehmerischen und ökologischen, sowie die persönlichen Kompetenzen von Frauen verbessern.
     
  2. Ziel der Förderung ist es, wohnortnahe Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen sowie qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Damit soll auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. 
    Die Vorhaben sollen beispielgebend für die Region sein und helfen, die Daseinsvorsorge zu sichern und zu verbessern. Die Wirtschaftsstruktur und das Dienstleistungsangebot im ländlichen Raum sollen erhalten und gestärkt werden. 

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Bildungsträger und -einrichtungen sowie sonstige Anbieter von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen
  • Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten

Antragstellung

Anträge und weitere Informationen finden Sie hier:
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: IMF-Antragsstellung