Sonderprogramm Schienenfahrzeugförderung
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Aufnahmeende
Neuaufnahmen in dieses Förderprogramm sind nicht mehr möglich.
Das Land Baden-Württemberg gewährt kommunalen Aufgabenträgern Zuwendungen zum Abbau der durch die erforderliche Ersatzbeschaffung von Schienenfahrzeugen des öffentlichen Personannahverkehrs entstehenden impliziten Verschuldung. Das Ministerium für Verkehr hat dafür ein Sonderprogramm über die Förderung von Schienenfahrzeugen (RL SFF) erarbeitet. Die Regierungspräsidien sind zuständige Bewilligungsstellen.
Neuaufnahmen in dieses Förderprogramm sind nicht mehr möglich.