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Förderung der kommunalen Abwasserbeseitigung

Was wird gefördert?

Auf Grundlage der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2024 (FrWw 2024) werden Ausgaben für Investitionen, die zum Betrieb der öffentlichen Abwasserbeseitigung unmittelbar erforderlich sind gefördert. Außerdem können Ausgaben für Ingenieurleistungen, Ausgaben für Abwasserbeseitigungsmaßnahmen zur Umsetzung von Strukturgutachten, Ausgaben für Maßnahmen zur Eliminierung organischer Spurenstoffe sowie Ausgaben für verschiedene Gutachten und Konzeptionen gefördert werden. Nähere Regelungen, Fördervoraussetzungen und Förderhöhe sind der FrWw 2024 zu entnehmen.

Zielsetzung

Das Land gewährt Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse. Mit den Zuwendungen sollen insbesondere Vorhaben zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung und zur wasserwirtschaftlichen Daseinsvorsorge entsprechend den Zweckbestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) gefördert werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu den Rechtsgrundlagen, den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren entnehmen Sie bitte den Zuwendungsrichtlinien des Umweltministeriums für die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben (FrWw2024).
 

Kontakt

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Regierungspräsidium Stuttgart

Landkreise: Esslingen, Rems-Murr-Kreis, Ludwigsburg, Böblingen, Heilbronn, Hohenlohekreis sowie für die
Städte: Heilbronn, Stuttgart

Referat 52
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0711 904-15203
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Landkreise: Schwäbisch Hall, Main-Tauber-Kreis, Heidenheim, Ostalbkreis, Göppingen

Referat 52
Matthias Rimek
0711 904-15204
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Referat 52
Nina-Hanna Stein
0711 904-15232
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Referat 52

Gabriela Lindörfer
0721 926-7469
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Tino Schappacher
0721 926-7468
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Regierungspräsidium Freiburg

Referat 52

Michael Fackler
0761 208-4247
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Regierungspräsidium Tübingen

Referat 54.3 

Bernd Becht
07071 757-177637
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Stephanie Halm
07071 757-177714
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