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Wirtschaftsordnung und KontrolleÖffentliches Preisrecht

Aufgaben der Preisprüfung – die wichtigsten Fakten!

  • Die Regierungspräsidien führen als neutrale Stellen die Preisaufsicht zwischen Auftraggeber und -nehmer durch.
  • Zur Preisstandswahrung prüfen wir öffentlicher Aufträge, vorwiegend in Bereichen, in denen kein echter Wettbewerbsmarkt existiert. Geprüft wird, ob der richtige Preistyp vereinbart ist und ob die Preise gem. VO PR Nr. 30/53 und den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) angemessen sind.
  • Geprüft werden in der Regel Aufträge, die durch freihändige Vergabe erteilt wurden und bei denen ein Preiswettbewerb bei der Ausschreibung fehlt.
  • Die Prüfung der öffentlichen Aufträge erfolgt hoheitlich.
  • Durch Verordnung vom 16.06.1999 ist die Prüfung der Preise für Bauleistungen entfallen.
  • Zusätzlich Kostenprüfungen von Zuwendungen, welche auf der Grundlage der NKBF 98 bzw. NKBF 2017 und der LSP abgerechnet werden.

Unsere Leistungen...

...für die öffentliche Hand
Die Preisüberwachung ist grundsätzlich ein nützliches Instrument, um die öffentliche Hand und damit den Steuerzahler vor überteuerten Beschaffungen zu schützen. Das gilt beispielsweise im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich, bei kommunalen Ver- und Entsorgungsdienstleistungen und bei allen sonstigen öffentlichen Aufträgen.

...für die Unternehmen
Die Preisprüfung hilft den Unternehmen im jeweiligen Regierungsbezirk, einen angemessenen Preis für öffentlichen Aufträge zu bekommen und unterstützt die Wirtschaft auch durch Wahrnehmung einer Beratungsfunktion. Zudem erhält der Auftragnehmer durch zeitnahe Preisprüfungen eine Endabrechnung der Aufträge und muss ggf. nicht auf die Bezahlung einer ausstehenden Schlussrechnung warten.

Preisprüfungsbericht
Der Preisprüfungsbericht ist ein neutrales Gutachten und kein Verwaltungsakt im Sinne des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes. Die nachfolgend aufgeführten Regelwerke liegen dem Preisprüfungsbericht zugrunde:

Verordnung Nr. 30/35 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten
Besondere Regelungen bei Verteidigungsaufträgen des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Einführung BMWI zum Preisrecht

Preisprüfungen

Preisrecht allgemein

  • Alle öffentlichen Aufträge unterliegen dem Preisrecht gem. VO PR Nr. 30/53.
  • Auftraggeber sind Bundes- und Landesbehörden, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts.
  • Hauptaufgabe ist die Sicherstellung einer ökonomisch sinnvollen Beschaffung unter Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, des Wettbewerbs sowie der Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer.
  • Das Preisrecht ist stark marktwirtschaftlich geprägt, die marktwirtschaftliche Preisbildung (Marktpreis) hat somit Vorrang vor einer Preisbildung auf Selbstkostenbasis.
  • Der preisrechtlich höchstzulässige Preis darf nicht überschritten werden.

Prüfung von Zuwendungen und Förderungen des Bundes und der Länder

Kostenprüfungen:

Eine weitere Aufgabe der Preisprüfung sind die Kostenprüfungen bei Zuwendungen des Bundes (BMBF, BMWi, ...). Gewerbliche Unternehmen erhalten für Forschungs- und Entwicklungsleistungen Zuwendungen der öffentlichen Hand mit der Auflage, die angemessenen Kosten des Vorhabens sowie die zweckgebundene Mittelverwendung gegebenenfalls nachzuweisen. Die abgerechneten Kosten für die erhaltenen staatlichen Gelder werden in Amtshilfe gutachterlich u. a. nach kostenrechnerischen Kriterien geprüft. Welche Forschungsvorhaben aktuell gefördert werden, können den nachfolgenden Quellen entnommen werden:

Elektronisches Antrags- und Angebotssystem (easy) bei Forschungsvorhaben des Bundes
Förderdatenbank zu Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU
Wegweiser Wirtschaftsförderung Baden-Württemberg

Audit-Zertifikate für die Forschungsförderung der Europäischen Union

Horizont Europa ist das neunte Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union und weltweit das größte Einzelförderprogramm für Forschung und Innovation. Es zielt darauf ab, eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Horizont Europa trägt dazu bei, die politischen Leitlinien der Europäischen Kommission umzusetzen. Insbesondere für den digitalen und grünen Wandel spielt es eine wichtige Rolle. Gegenüber dem Vorgängerprogramm Horizont 2020 gibt es in Horizont Europa viel Kontinuität. Neu sind die Institutionalisierung des Europäischen Innovationsrats (EIC) sowie die Einführung eines "Strategischen Planungsprozesses" und von "Missionen".

Ansprechpartner/innen des BMBF für Forschungsrahmenprogramme
EU-Rahmenprogramm Horizont Europa

Kontakt

Kontakt

​Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 22
Stadtsanierung, Baurecht, Denkmalschutz

Thomas Wendling
0711 904-12210
E-Mail senden

​Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 22
Stadtsanierung, Wirtschaftsförderung, Gewerberecht, Preisrecht

Norbert Raufer
0721 926-7487
E-Mail senden

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 22
Stadtsanierung, Wirtschaftsförderung, Gewerberecht und Preisrecht

Dominik Eichhorn 
0761 208-4663
E-Mail senden

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 22
Stadtsanierung, Wirtschaftsförderung, Gewerberecht, Preisrecht

Karin Bachleitner
07071 757-3216
E-Mail senden