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Wirtschaftsordnung und KontrolleBescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG

Für die Beantragung einer Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG beim Finanzamt können Sie bei den jeweils dafür zuständigen Stellen einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt stellen.

Bescheinigungen für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen nach § 4

Gitarrenspieler

Bescheinigungen für Künstlerinnen und Künstler nach § 4 Nr. 20 a) UStG

Junge Menschen im Workshop, die Teamerin steht am Board

Bescheinigungen für berufliche Bildungsmaßnahmen nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG