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Tunnelmanagerin /Tunnelmanager

Die Tunnelmanager sind für das gesamte Tunnelmanagement in allen Phasen des Tunnelprojektes – Planung, Bau und Betrieb – zuständig. Zum Management gehört dabei verstärkt die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Tunnels.

In den Regierungspräsidien sind die Tunnelmanager zuständig für alle Tunnel ab einer Länge von 80m an Bundes- und Landesstraßen. Für jeden Tunnel wird explizit ein Tunnelmanager durch die Tunnelverwaltungsbehörde der Regierungspräsidien benannt.

Die Tunnelmanagerin / der Tunnelmanager…

  • erstellt in der Phase der Planung zusammen mit den BOS-Diensten das Gesamtsicherheitskonzept (BOS = Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie z.B. Polizei, Feuerwehr etc.)
  • überprüft Planungsunterlagen und berät fachlich in der Tunnelplanung
  • stellt die Sicherheitsdokumentation (Sidoku) zusammen und hält sie auf aktuellem Stand (Dokumentation der Sicherheitsausstattung)
  • informiert und verteilt alle Dokumente an die Beteiligten der Tunnelorganisation
  • erstellt über alle erheblichen Störungen und Unfälle, die sich im Tunnel ereignen, einen Bericht
  • leitet die Berichte an Verwaltungsbehörde (VB), den Sicherheitsbeauftragten (SI) und die Einsatzdienste weiter
  • beantragt bei Bedarf bei der Verwaltungsbehörde die Zulassung innovativer Sicherheitseinrichtungen bzw. – verfahren
  • beantragt die Genehmigung des Tunnelbetriebs zur Tunnel-Inbetriebnahme
  • bei der Verwaltungsbehörde (auch bei wesentlichen Änderungen)
  • ernennt für jeden Tunnel einen Sicherheitsbeauftragten, der zuvor von der Verwaltungsbehörde anerkannt sein muss und der sämtliche Präventiv- und Sicherungsmaßnahmen koordiniert, um die Sicherheit der Nutzer und des Betriebspersonals sicherzustellen
  • informiert den Sicherheitsbeauftragten über alle baulichen und betrieblichen Veränderungen
  • erhält fachliche Unterstützung durch den Sicherheitsbeauftragten.
  • führt eine regelmäßige Überprüfung der in den Alarm- und Gefahrenabwehrpläne festgelegten Handlungsräumen durch zusammen mit den Einsatzdiensten und dem Sicherheitsbeauftragten
  • organisiert mindestens alle 4 Jahre Großübung, jährlich Teilübungen/ Simulationsübungen
  • überprüft, überwacht und übt die festgelegten Handlungsabläufe für die unterschiedlichen Notfälle
  • wirkt bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten für den Tunnelbetrieb bei geänderter Verkehrsführung während Baumaßnahmen mit

Kontakt

​Regierungspräsidium Stuttgart 

Referat 43 

​Regierungspräsidium Karlsruhe 

Referat 43 

​Regierungspräsidium Freiburg

Referat 43 

​Regierungspräsidium Tübingen

Referat 43