Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe
Fachangestellte für Bäderbetriebe üben Tätigkeiten im Bäder- und Freizeitbereich aus. Zu ihren Aufgaben gehören die Beaufsichtigung des gesamten Badebetriebes, der Sanitäts- und Rettungsdienst und die Betreuung von Badegästen. Erteilen von Schwimmunterricht, die Besucherbetreuung, die Pflege und Wartung der technischen Anlagen und die ständige Kontrolle und Garantie der Wasserqualität gehören zu ihrem Verantwortungsgebiet.
Im Bereich der Bäderverwaltung werden Abrechnungen und Statistiken erstellt und Öffentlichkeitsarbeit geleistet. Aufgaben im zugehörigen Berichts- und Haushaltswesen werden unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Erfordernisse erledigt.
Aufgabenbereiche sind z.B.:
- Beaufsichtigen des Badebetriebes
- Schwimmen
- Einleiten und Ausüben von Wasserrettungsmaßnahmen
- Durchführen von Erster Hilfe und Wiederbelebungsmaßnahmen
- Messen physikalischer und chemischer Größen
- Kontrollieren und Sichern des technischen Betriebsablaufes
- Pflegen und Warten bäder- und freizeittechnischer Einrichtungen
- Verwaltungsarbeiten im Bad
- Öffentlichkeitsarbeit.
Der Berufsschulunterricht wird in den Fächern
- Retten und Schwimmen
- Badebetrieb
- Bädertechnik
- Technologiepraktikum
- Computeranwendung
erteilt.
Ein schulischer Abschluss als Voraussetzung zur Berufsausbildung ist nicht vorgeschrieben, ein Hauptschulabschluss wird jedoch dringend empfohlen.
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Sie kann bei Realschulabgängern um ein halbes Jahr, bei Abiturienten um ein ganzes Jahr verkürzt werden.
Bewerbungen sind unmittelbar an Städte oder Gemeinden oder private Bäderbetriebe zu richten.
| Dokumenttitel | file extension | size |
|---|---|---|
| Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung - Fachangestellte/r für Bäderbetriebe | 275 KB | |
| Formblatt Leistungsnachweis "Fachangestellte/r für Bäderbetriebe" | 76 KB | |
| Anmeldung zur Zwischenprüfung | 96 KB | |
| Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe als externe/r Prüfungsbewerber/in | 53 KB | |
| Befreiungsantrag | 10 KB |
Aufgrund einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes sind der zuständigen Stelle mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung auch die Ausbildungsnachweise vorzulegen (§ 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG). Diese können entweder in Kopie oder als PDF-Dokument an das im Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung genannte Funktionspostfach gesendet werden. Die Unterlagen werden nach der Abschlussprüfung vernichtet.
| description | file extension | size |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung Erläuterungen zur praktischen Prüfung | 154 KB | |
| Muster Lehrprobe Unterrichtsverlaufsplan und Legende | 72 KB | |
| Informationen zum Ausbildungsberuf | 1 MB | |
| Verordnung über die Berufsausbildung mit Ausbildungsrahmenplan | 391 KB | |
| Ausbildungsrahmenplan (Muster) | 52 KB | |
| Prüfungsbewertung Übersicht | 267 KB | |
| Merkblatt über die Zulassung von externen Bewerbern/-innen | 139 KB | |
| Richtlinien für die Durchführung von Zwischenprüfungen | 33 KB | |
| Kooperationsvertrag - allgemein (Muster) | 15 KB | |
| Kooperationsvertrag - Vermittlung von Fertigkeiten für die Durchführungvon Schwimmunterricht und Wassergymnastik/Fitnesskursangeboten | 229 KB | |
| Ausbildungszeitplan (Muster) | 533 KB |
Musterverträge / Ausbildungsbeginn
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gemäß § 36 BBiG
Berufsausbildungsvertrag (TVAöD)
Einstiegsqualifizierungsvertrag
Abschlussprüfung / Umschulungsprüfung
Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes vom 24.05.2022
Richtlinien für die vorzeitige Zulassung zur Ausbildungsabschlussprüfung
Verkürzung / Verlängerung der Ausbildung
Verkürzung der Ausbildung
Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit nach § 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz
Richtlinien für die Abkürzung von Ausbildungs- und Umschulungszeiten
Verlängerung der Ausbildung
Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit nach § 21 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz
Ausbilder / Eignung der Ausbildungs- und Umschulungsstätten
Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009
Ausbilderbogen
Richtlinien für die Feststellung und Überwachung der Eignung einer Ausbildungsstätte
Voraussetzungen
Der Ausbildungsnachweis
Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wurde für Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 01.10.2017 abgeschlossen wurden, geregelt, dass im Ausbildungsvertrag festzulegen ist, in welcher Form die Ausbildungsnachweise geführt werden - schriftlich oder elektronisch (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 10 i.V.m. § 13 Satz 2 Nummer 7 Berufsbildungsgesetz).
Der zuständigen Stelle sind die Ausbildungsnachweise mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung vorzulegen ( § 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG).
Richtlinien für das Führen der Ausbildungsnachweise
Hinweis zum Führen und zur Kontrolle der Ausbildungsnachweise
Formblatt Ausbildungsnachweis
Deckblatt Ausbildungsnachweis
Erklärung zum Führen und zur Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
Teilzeitausbildung
Publikation “FLEXIBEL ZUM ERFOLG! Berufsausbildung in Teilzeit”
Abschlussprüfung Sommer 2026
Antrag auf Zulassung bis: 22.02.2026
Schriftliche Kenntnisprüfung: 11.05. bis 13.05.2026
Fertigkeitsprüfung:
Teil 1 (Lehrproben): voraussichtlich23.06. bis 25.06.2026
Teil 2 (schwimmerisch): voraussichtlich 30.06. bis 02.07.2026
Mündliche Ergänzungsprüfung: voraussichtlich 23.06. bis 25.06.2026
Abschlussprüfung Winter 2025/2026
Antrag auf Zulassung bis: 17.08.2025
Schriftliche Kenntnisprüfung: 11.11.-13.11.2025
Fertigkeitsprüfung: 26.01.2026
Mündliche Ergänzungsprüfung: 26.01.2026
Zwischenprüfung 2026
Antrag auf Zulassung bis: 23.11.2025
Schriftliche Kenntnisprüfung: voraussichtlich 06.03.2026
Fertigkeitsprüfung: voraussichtlich 02.-04.03.2026
| description | file extension | size |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung Sommer 2023 | 195 KB | |
| Abschlussprüfung Sommer 2024 | 196 KB | |
| Abschlussprüfung Sommer 2025 | 16 KB | |
| Zwischenprüfung 2023 | 191 KB | |
| Zwischenprüfung 2024 | 192 KB | |
| Zwischenprüfung 2025 | 13 KB |
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0721 926-3215
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