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Betreuungsangebote

Betreuungsangebote an Schulen erfüllen einen klaren gesellschaftlichen Auftrag: Sie schaffen verlässliche Strukturen, die Familien entlasten und Kindern einen sicheren, fördernden Rahmen bieten. Modelle wie die Ganztagsschule, die verlässliche Grundschule, Schulhorte sowie kommunale oder freie Nachmittagsbetreuungen ergänzen sich dabei sinnvoll.

Gemeinsam tragen diese Angebote dazu bei, Bildung und Betreuung verlässlich miteinander zu verbinden – für einen Alltag, der Kindern Stabilität gibt und Eltern spürbar entlastet.

Ganztagsschule

Ganztagsschulen bieten Kindern und Jugendlichen einen Lern- und Lebensort, an dem sie eine Möglichkeit finden, individuell gefördert, aber auch gefordert zu werden. Durch die Einbindung verschiedener Akteure wird für die Kinder ein Angebot geschaffen, um neue Freizeitaktivitäten kennenzulernen und in der Gemeinschaft stark zu werden.

Zur Ganztagsschule

Meldung von Betreuungsangeboten

Träger von Betreuungsangeboten wie “Verlässliche Grundschule” oder “Flexible Nachmittagsbetreuung” sind gesetzlich verpflichtet, den oberen Schulaufsichtsbehörden die Betriebsaufnahme, Änderung oder Einstellung von Betreuungsangeboten zu melden.

Zur Meldung von Betreuungsangeboten

Weitere Angebote

Die Verlässliche Grundschule bietet eine Betreuung unmittelbar vor und nach dem vormittäglichen Unterricht an, die vom Schulträger oder einem freien Träger organisiert wird. Auf diese Weise können Kinder am Vormittag bis zu sechs Stunden (z. B. von 7 bis 13 Uhr) betreut werden. Die Betreuungszeit endet spätestens um 14 Uhr. Der Begriff "Verlässliche Grundschule" ist an die Stelle der "Kernzeitbetreuung" getreten.

Dokumente und Links

Das Kultusportal zur verlässlichen Grundschule

Im Rahmen der Flexiblen Nachmittagsbetreuung können innerhalb des Gesamtbetreuungskonzepts einer Kommune Betreuungsangebote am Nachmittag im Umfang von maximal 15 Stunden je Woche und Gruppe an allgemein bildenden Schulen (Grundschulen, Sonderschulen und weiterführenden Schulen) angeboten werden. Kommunen und freie Träger der Jugendhilfe (Kirchen, Sportvereine, Elternvereine, Fördervereine von Schulen etc.) können diese den Schulen anbieten. Die flexible Nachmittagsbetreuung beginnt frühestens um 12 Uhr und endet spätestens um 17.30 Uhr.

Dokumente und Links

Das Kultusportal zur Flexiblen Nachmittagsbetreuung

Der Hort an der Schule und der herkömmliche Hort sind Einrichtungen der Jugendhilfe, die schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nach dem Schulunterricht betreuen. Sie bieten von Montag bis Freitag nach dem Unterrichtsvormittag eine freiwillige Nachmittagsbetreuung von täglich mindestens fünf Stunden an und sind in der Regel auch in den Schulferien geöffnet. Der Hort kann schul- und schulartübergreifend geführt werden.

Dokumente und Links

Das Kultusportal zur Schülerbetreuung

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