Förderung Kommunaler Sportstättenbau
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0761 208-1052
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Regierungspräsidium Tübingen
Referat 14
Martina Weidner
07071 757-3712
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Was wird gefördert?
Der Bau und die Sanierung von kommunalen Turn- und Sporthallen (Hallen für Turnen und Spiele), Sportfreianlagen (Sportplätze und Leichtathletikanlagen) sowie anderen diesen Zweck erfüllenden Räumlichkeiten und Anlagen (z. B. Gymnastikräume).
Zielsetzung
Errichtung und Erhaltung kommunaler Sportstätten, die für Sport und Bewegung an Schulen und zugleich für den organisierten Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen und -verbänden genutzt werden sollen. Im Übrigen sollen diese Sportstätten sonstigen Benutzergruppen vorrangig zur vielseitigen sportlichen Betätigung zur Verfügung stehen. Anträge sind bis zum 31.12. des dem Förderjahr vorausgehenden Jahres über die Rechtsaufsichtsbehörde einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das örtlich zuständige Regierungspräsidium.
Wer kann einen Antrag stellen?
Kommunale Träger (Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Landkreise, Schulverbände, kommunale Beteiligungsunternehmen im Sinne von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz)
Weitere Informationen und Formulare
Weitere Informationen und Formulare
Antrag auf eine Teilzahlung aus dem Programm Kommunale Sportstättenbauförderung
Verwendungsbestätigung bei Festbetragsfinanzierung (entsprechend K1) für das Programm Kommunale Sportstättenbauförderung Programmjahre ab 2026