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Meisterin / Meister der Hauswirtschaft

Meisterinnen und Meister der 
Hauswirtschaft sind unternehmerisch 
denkende und handelnde Fach- und 
Führungskräfte!

Kompetenzen erwerben und weitergeben!

Meisterinnen und Meister der Hauswirtschaft arbeiten...

  • ...vor allem in Großhaushalten wie Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Senioren, Kinder und Jugendliche sowie für behinderte Menschen, Krankenhäuser oder Tagungsstätten
  • ...aber auch in Privathaushalten, landwirtschaftlichen Unternehmerhaushalten oder
  • in selbständiger Tätigkeit als Anbieter/in hauswirtschaftlicher Dienstleistungen.

Neben der Koordination von Arbeitsabläufen der Haushaltsführung, stellen sie sicher, dass Aufträge personenorientiert und wirtschaftlich ausgeführt werden. Auch die Einhaltung gesetzlicher bzw. betrieblicher Qualitätsvorschriften fällt in ihr Aufgabenbereich. Des Weiteren verhandeln sie u. a. mit Lieferanten und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr.

Die erworbenen berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen befähigen sie zudem zur Ausbildung von jungen Nachwuchskräften im Beruf der Hauswirtschaft.

Der erfolgreiche Abschluss der Meisterprüfung ermöglicht, neben weiteren Voraussetzungen, den Zugang zum Hochschulstudium, das zu einem ersten Hochschulabschluss (z. B. Bachelor of Science) führt.


Voraussetzungen zur Zulassung zur Meisterprüfung

Zur Meisterprüfung wird i. d. R. zugelassen, wer

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in hat und danach mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis nachweist d. h. hauptberuflich in einem hauswirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieb mit Versorgungsbereich für größere Personengruppen arbeitet oder einen eigenen Haushalt mit mindestens einer zu versorgenden Person führt und einen dreimonatigen Praxisnachweis erbringt (siehe Praxisleitfaden)
    oder
  • eine mindestens fünfjährige, einschlägige Berufspraxis mit Fach- und Führungsaufgaben vorweist
    oder
  • den Nachweis erbringt, dass die erweiterte berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.

Für die Durchführung der Meisterprüfung ist das Regierungspräsidium Tübingen zuständig. Es wird empfohlen, die Zulassungsvoraussetzungen vorab abzuklären.


Karte mit Schulstandorten

Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung

Von unterschiedlichen Trägern der beruflichen Fortbildungsmaßnahmen (wie z. B. die Fachschulen, Berufsschulen oder Verbände - siehe Karte) werden Vorbereitungskurse an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg angeboten. Informationen über aktuelle Kursangebote erhalten Sie direkt bei den Bildungsträgern oder der zuständigen Stelle, dem Regierungspräsidium Tübingen. Die Teilnahme an einem Kurs ist nicht Zulassungsvoraussetzung, wird aber dringend empfohlen.

 Liste der Standorte der Meister-Vorbereitungskurse


Das erwartet Sie in der Meisterprüfung!

Die Prüfung gliedert sich in drei Prüfungsteile mit folgenden Prüfungsleistungen:

  1. Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen
  • schriftliche Prüfung (180 Min.)
  • Arbeitsprojekt über eine Dauer von 6 Monaten im betrieblichen Kontext schriftlich darlegen und umsetzen;
    Präsentation des Projekts und Prüfungsgespräch (60 Min.)
  1. Betriebs- und Unternehmensführung
  • schriftliche Prüfung (180 Min.)
  • Situationsaufgabe (180 Min. Vorbereitung), bei der die Haushalts- und Unternehmenssituation eines fremden Betriebes analysiert und beurteilt sowie im Prüfungsgespräch (60 Min.) vorgestellt wird
  1. Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
  • schriftliche Prüfung (180 Min.)
  • praktischer Teil mit der Durchführung einer schriftlich geplanten Ausbildungseinheit (60 Min.) und Prüfungsgespräch (30 Min.)

Rechtsvorschriften / Formulare / Links

Kontakt

Kontakt

Referat 31

Ariane Kleiner
07071 757-3311
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