GesellschaftFachpraktiker / Fachpraktikerin Hauswirtschaft
Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft ist eine Ausbildung gem. § 66 BBiG für Menschen mit Behinderung und basiert auf den Rahmenempfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB).
Durch die Wahl-Schwerpunkte „Verpflegung und Service“ und „Personenorientierte hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung“ können sich die Auszubildenden individuell orientieren.
Die Auszubildenden werden in der Ausbildung für Tätigkeiten in Großhaushalten, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie z. B. Senioreneinrichtungen, gastronomischen Betrieben, hauswirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen oder Reinigungsunternehmen qualifiziert.
Nach der beruflichen Grundbildung (bis zur Zwischenprüfung) können sich die Auszubildenden in der Fachbildung zwischen den Schwerpunkten „Verpflegung und Service“ oder „Personenorientierte hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung“ entscheiden.
Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit einer gemeinsamen Abschlussprüfung von Berufsschule und zuständiger Stelle. Auf dem Abschlusszeugnis wird der gewählte Schwerpunkt dokumentiert.
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Referat 31
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