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Bildungshaus 3–10/Kinderbildungszentren

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Was ist ein „Bildungshaus 3-10“?

Das Bildungshaus 3-10 ist eine enge Form der Zusammenarbeit zwischen einer Grundschule und einer oder mehreren Kindertageseinrichtungen. Kinder im Alter von 3 bis 10 finden in gemeinsamen Bildungsangeboten zusammen. Die jeweiligen Einrichtungen bleiben in ihrer Struktur erhalten und gleichzeitig wird die Schwelle von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule abgebaut.

Die Angebote im Bildungshaus 3-10

  • werden dauerhaft und regelmäßig von Lehrkräften und Fachkräften beider Einrichtungen gemeinsam vorbereitet und durchgeführt.
  • sind sowohl jahrgangs- und gruppenübergreifend als auch inklusiv.
  • finden in den Räumen beider Einrichtungen statt.
  • decken Bildungsziele des weiterentwickelten Orientierungsplans und des Bildungsplans der Grundschule ab.

Bildungshaus von den Anfängen bis heute

Gemeinsam lernen und spielen

Die Anfänge des „Bildungshaus für Drei- bis Zehnjährige“ liegen im Schuljahr 2007/08. Den Auftakt machten im September 2007 landesweit 23 Grundschuldstandorte mit 31 Kindergärten. Der Orientierungsplan für die Kindergärten und der Bildungsplan der Grundschule bildeten die Basis für die gemeinsame institutionsübergreifende Arbeit.

Gleichzeitig mit der Ausweitung um 156 weitere Standorte ab dem Schuljahr 2010/2011 wurden Tandems zur Praxisbegleitung als Unterstützungssystem eingerichtet. 

Seit 2017 werden die 187 Standorte der Bildungshäuser 3-10 dauerhaft mit Mitteln des Landes finanziert: Alle Schulstandorte wurden mit einer Anrechnungsstunde pro jahrgangs- und institutsübergreifender Grundschulgruppe bzw. -klasse ausgestattet. Pädagogische Fachkräfte konnten so gemeinsam mit den Grundschullehrkräften ihre erfolgreiche Zusammenarbeit fortsetzen.

Die mittlerweile 152 Standorte haben sich im Sommer 2025 zertifiziert und als fester Bestandteil im Bildungssystem etabliert.

Weitere Informationen zum Bildungshaus 3-10 finden Sie hier:

Bildungshaus 3-10: Ministerium für Kultus Baden-Württemberg

Unterlagen zum Bildungshaus 3-10 im Regelbetrieb

Im Juni 2024 fand eine Auftaktveranstaltung zur Weiterentwicklung der Bildungshäuser 3-10 statt. In diesem Rahmen wurden der Qualitätsrahmen sowie der Praxisleitfaden vorgestellt, die künftig für die Bildungshäuser in der konkreten Arbeit leitend sind.

Unterlagen zu Kinderbildungszentren

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport förderte das Programm Kinderbildungszentren Baden-Württemberg von Juli 2021 bis Juni 2024 im Rahmen der Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes bzw. des KiTa-Qualitätsgesetzes. Die Kinderbildungszentren des Modellprogramms führten pädagogische und familienbildende Angebote der Gemeinde oder des Stadtteils an einem Ort zusammen und ermöglichten so eine kontinuierliche Förderung und Entwicklungsbegleitung der Kinder im Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule. Grundlage war ein gemeinsames Bildungskonzept auf der Basis institutionenübergreifender Bildungsgrundsätze und einer gemeinsamen Wertehaltung sowie einer gemeinschaftlichen Nutzung von geeigneten Räumen und Außenflächen unter Beachtung des gemeinsamen Kinderschutzkonzeptes.

Das Konzept „Kinderbildungszentrum“ wird nach Beendigung des Modellprojekts fortgesetzt. Einhergehend damit ist seit 2024 die Überregionale Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung zuständig.

 

Überregionale Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg

(Landesweite Zuständigkeit: Regierungspräsidium Stuttgart)

Leitung

Dr. Dietlinde Granzer
0711 904-17460
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Mitarbeiter/innen

Vladimir Bunoza
0711 904-17473
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Kathrin Hecht
0711 904-17463
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Heidi Hörner
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Meinrad Müller
0711 904-17462
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Katina Tietke
0711 904-17464
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