Interkommunale Koorperation
Fließgewässer machen bekanntlich nicht vor Gemeindegrenzen halt. Deshalb kann eine interkommunale Zusammenarbeit bei der Umsetzung von Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung von Fließgewässern zweckdienlich sein, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie gemeinsam zu erreichen. Durch die Zusammenarbeit von Kommunen ist eine Nutzung von sich ergebenden Synergieeffekten sowie eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit der im Zusammenschluss tätigen Kommunen möglich. Diese Effekte kommen schlussendlich nicht nur den beteiligten Kommunen, sondern auch dem Fließgewässer zu Gute.
Die Rechtslage in Baden-Württemberg ist unter anderem im Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) festgehalten. Gemäß §1 GKZ können Gemeinden und Landkreise Zweckverbände und gemeinsame selbstständige Kommunalanstalten zur kommunalen Zusammenarbeit bilden sowie öffentlich-rechtliche Vereinbarungen schließen, um bestimmte Aufgaben für alle oder einzelne gemeinsam zu erfüllen. Zu diesen Aufgaben kann u. a. auch die Revitalisierung von Fließgewässern gezählt werden.