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Dienstliche Beurteilung

Dienstliche Beurteilungen werden

  • während ihrer Probezeit (Probezeitbeurteilung),
  • aus besonderem Anlass (Anlassbeurteilung),
  • nach Ablauf der Probezeit in regelmäßigen Zeitabständen (Dienstbericht) erstellt.

Lehrkräfte werden dabei von ihrer Schulleitung nach Eignung, Leistung und Befähigung beurteilt. Dabei handelt es sich um keinen Verwaltungsakt, trotzdem kann entweder zunächst ein Änderungsantrag gestellt oder gegebenenfalls Widerspruch eingelegt werden.
 

Dokumente und Links

Verwaltungsvorschrift zur dienstlichen Beurteilung der Lehrkräfte

Hier gelangen Sie direkt zu den Referaten 72 - Personal und Verwaltungsangelegenheiten der Lehrkräfte

​Regierungspräsidium Stuttgart  

Referat 72

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 72

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 72

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 72