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LebensmittelüberwachungInverkehrbringen von Mineralwasser
Natürliches Mineralwasser darf gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es amtlich (durch das Regierungspräsidium) anerkannt ist. Die Anerkennung als natürliches Mineralwasser bezieht sich auf die Quellnutzung, aus der das Mineralwasser entnommen wird. Die Quellnutzung kann aus einer oder mehreren Entnahmestellen bestehen. Des Weiteren darf natürliches Mineralwasser nur aus Quellen gewonnen werden, für die eine Nutzungsgenehmigung erteilt wurde.
Anerkannte Quellen
Mineral- und Tafelwasserverordnung
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Amtlich anerkannte Quellen in Deutschlandeutschland
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