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Förderung Breiten- und Freizeitsport

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 14

Mirella Rubel
0721 926-2325
E-Mail senden

Wie erfolgt die Förderung?

Die Zuwendungen werden vom Landessportverband bis spätestens 31. März des Jahres, in dem die Förderung erfolgen soll, beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragt, das landesweit für die Bewilligung zuständig ist.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe stellt den Verbänden des Sports die Fördermittel global zur Verfügung. Aus den ihnen überlassenen Kontingenten gewähren diese Institutionen der Sportselbstverwaltung den einzelnen Sportvereinen usw. Zuschüsse für deren Sportstättenbau und für andere Zwecke und verwenden einen Teil der Mittel auch selbst zur Finanzierung ihrer eigenen Aufwendungen.

Zielsetzung

Stärkung der gesellschaftlichen Eigenkräfte im Bereich Sport.

Wer kann Zuwendungen erhalten?

Landessportverband Baden-Württemberg, Sportbünde, Sportfachverbände und Sportvereine (sofern die Gemeinnützigkeit besteht).

Wo sind die Anträge zu stellen?

Die Anträge sind beim Landessportverband zu stellen.