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Landwirtschaft und FischereiElektrofischerei

Unter Anwendung des elektrischen Stromes (Elektrofischerei) darf nur mit Erlaubnis der Fischereibehörde gefischt werden. Mit Impulsstrom darf nur gefischt werden, wenn dies von der Fischereibehörde ausdrücklich zugelassen ist. Die Verwendung von Wechselstrom ist verboten. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden für fischereiliche Hegemaßnahmen, zum Aalfang, zum Fang von Laichfischen und für Untersuchungs- und Lehrzwecke.

Weitere Informationen zur Eektrofischerei finden Sie in der Landesfischereiverordnung (LFischVO)

 

ElektrofischereiInformationen des Regierungspräsidiums Stuttgart

ElektrofischereiInformationen des Regierungspräsidiums Karlsruhe

ElektrofischereiInformationen des Regierungspräsidiums Freiburg

ElektrofischereiInformationen des Regierungspräsidiums Tübingen