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Förderbereich Schulentwicklung und SchulpersonalFörderung von Horten an der Schule

Was wird gefördert?

Förderung von Horten nach § 45 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).

Zielsetzung

Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Bereitstellung von Betreuungsangeboten.

Wer kann einen Antrag stellen?

Örtliche Träger der Jugendhilfe, die Gemeinden und die anerkannte Träger der freien Jugendhilfe

Kontakt

​Regierungspräsidium Stuttgart  

Referat 71

Tanja Stegmaier
0711 904-17142
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Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 71

Diana Peter
0721 926-4503
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Regierungspräsidium Freiburg

Referat 71

Heike Lübben
0761 208-6091
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Regierungspräsidium Tübingen

Referat 71

Michaela Schaible
07071 757-2167
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