Förderung Städtebauliche Erneuerung
Was wird gefördert?
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in kommunalen Sanierungsgebieten im Rahmen der im Staatshaushaltsplan des Landes verfügbaren Mittel bzw. der in der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV-Städtebauförderung) bestimmten Bundesmittel.
Zielsetzung
Durchführung und Förderung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, durch die ein Gemeindegebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Zu den geförderten Maßnahmen zählen u. a. private und kommunale Modernisierungsmaßnahmen, die Neugestaltung des öffentlichen Raums und Verbesserungen gewerblicher Standorte.
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Birgit Moritz
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Beate Steinke-Weber
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Wer kann einen Antrag stellen?
Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg.